Materialien und Downloads

Unsere Printmedien

Zu unserer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit gehören Periodika wie der Abfallkalender sowie der im Frühjahr und Herbst erscheinende Abfallkurier. Hier finden Sie aktuelle Informationen aus der Region, Berichte zu neuen Entwicklungen in der Abfallwirtschaft sowie wichtige Ankündigungen, die Sie direkt betreffen. Aus dem Abfallkalender erfahren Sie u. a. die komplette Tourenplanung für alle haushaltsnah entsorgten Abfälle sowie die Höhe der aktuellen Entsorgungsgebühren. Neben den regelmäßig erscheinenden Medien bieten wir auch umfangreiches Informationsmaterial rund um die Abfalltrennung und Entsorgung an. Unsere handlichen Broschüren finden sie an den Infopoints auf den Recyclinghöfen, in unserem Hauptsitz in Ludwigsfelde oder auf Anfrage in Ihrem Briefkasten. Viele der Materialien können Sie hier herunterladen.

Den Download für die Entsorgungstermine finden Sie unter Online-Entsorgungstermine.

Formulare für An-, Um- und Änderungsmeldung, SEPA-Lastschriftmandat u. a. finden Sie in unserem Formularservice.

  • Satzungen / Ordnungen

    Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung des SBAZV

    Zum Auftrag des SBAZV gehört der Erlass von Abfall- und Abfallgebührensatzungen. Sie bilden die rechtlichen Grundlagen der Abfallentsorgung im gesamten Verbandsgebiet.

    Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung gültig für 2024

    Gebühren- und Benutzungsordnung der Recyclinghöfe

    Bei Abgabe von Abfällen auf den Recyclinghöfen werden Gebühren gemäß der geltenden Gebührenordnung erhoben. Die Gebührenordnung setzt einheitliche Gebühren für die Annahme von Abfällen auf den Recyclinghöfen Ludwigsfelde, Luckenwalde und Niederlehme fest. Mit den kalkulierten Gebühren werden alle anteiligen Aufwendungen für den laufenden Betrieb der Recyclinghöfe, die Amortisation der Investitionen (Bau und Maschinentechnik), für den Transport sowie die Verwertung oder Behandlung der Abfälle abgedeckt. Die Gebühren für gewerbliche Anlieferer werden im Wesentlichen durch die Entsorgungskosten bestimmt. Für den Betrieb der Recyclinghöfe des SBAZV gilt einheitlich die Benutzungsordnung.

    Gebühren- und Benutzungsordnung der Recyclinghöfe gültig für 2024

    Gebühren- und Benutzungsordnung der Recyclinghöfe gültig für 2025

  • Abfallkalender

    Der Abfallkalender des SBAZV

    Jedes Jahr wird vom SBAZV ein Abfallkalender neu erarbeitet. Er erscheint mit immer neuen Themen geschmückt mit hübschen Bildern aus unserem Verbandsgebiet.

    Der Kalender enthält die für Sie wichtigsten Informationen - die Entsorgungstermine, die im Tourenplan für alle Orte und Straßen unseres Verbandsgebietes aufgelistet sind. Ebenso beinhaltet der Kalender viele wichtige Adressen z. B. der Vertriebsstellen für Abfallsäcke, Laubsäcke und Banderolen. Auch Informationen über die Gebühren, Service, Ansprechpartner sowie die Abgabekarten und vieles mehr finden Sie dort. Ein Rätsel auf der Kinderseite ist natürlich jedes Jahr dabei. Wer hier die richtige Lösung findet und uns diese zusendet, kann an unserer alljährlichen Gewinnverlosung teilnehmen.

    Klimaneutraler Druck des Kalenders

    Der Abfallkalender wird klimaneutral gedruckt. Als Ausgleich für die bei der Produktion anfallenden Treibhausgasemissionen werden Klimaschutzprojekte unterstützt. Gefördert werden regionale Projekte deutschlandweit, um Bäume zu pflanzen. Von der Monokultur zurück zum artenreichen Pflanzen-Mix, der Tieren Lebensraum bietet und widerstandsfähig gegen die Auswirkungen des Klimawandels ist – das realisiert z. B. das Bergwaldprojekt e.V. Dieser Einsatz wird von ClimatePartner gefördert. Da Aufforstungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz meist keine zertifizierten Emissionsminderungen hervorbringen, unterstützt ClimatePartner parallel international anerkannte, klimaschützende Waldprojekte, z. B. in Brasilien. Ergebnis: Der Wald gedeiht regional und international und im Fall des Abfallkalenders 2022 wurden bei der Produktion 72.014 kg CO2 ausgeglichen.

    Urkunde Partner im Klimaschutz

  • Verbandsinfos

    Abfallwirtschaftskonzept

    3. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes

    Die Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) sind gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Der SBAZV, der als örE die Aufgaben der Abfallentsorgung wahrnimmt, ist demnach auch für die Erstellung des AWKs zuständig. Die inhaltlichen Vorgaben für das AWK regelt § 6 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (BbgAbfBodG).

    Das AWK enthält unter anderem Angaben über Art, Menge, Herkunftsbereich sowie Verwertung oder Beseitigung der im Entsorgungsgebiet gegenwärtig und voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren anfallenden Abfälle, die Darstellung der  Abfallbewirtschaftungsstrategie, die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, Angaben über bestehende Beseitigungs- und Verwertungsanlagen, notwendige Maßnahmen zur Planung, Errichtung und Änderung sowie zur Stilllegung, Sicherung und Rekultivierung der Abfallentsorgungsanlagen und die nachvollziehbare Darstellung einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit für die Abfallbeseitigung.

    Das AWK enthält demnach den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung und ist Planungsgrundlage der kommunalen Abfallwirtschaft.

    Das Abfallwirtschaftskonzept kann hier heruntergeladen werden: 

    Verbandssatzung

    Der SBAZV übernahm zum 01. Januar 1994 als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger seine ihm durch die Landkreise entsprechend der Verbandssatzung des SBAZV übertragenen Aufgaben. Rechtsgrundlage seiner Tätigkeit ist das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) vom 19. Dezember 1991 (GVBl. S. 685).

    Die Verbandssatzung können Sie hier herunterladen: