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Papiercontainer werden entleert
© Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)

Abfallgebühren für Gewerbebetriebe

Die Abfallgebühren für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle setzen sich aus einem Grundbetrag, der sich nach der Behältergröße richtet, und einer Entleerungsgebühr zusammen.

Im Grundbetrag sind u. a. die Kosten für die Behältermiete, die Entsorgung von Sperrmüll, Altpapier, Altmetall, Schadstoffen, illegal abgelagerter Abfälle, die Abholung von Elektro- und Elektronikgroßgeräten sowie die Verwaltungsaufwendungen enthalten. Die Entleerungsgebühr enthält die Kosten für das Einsammeln und Befördern sowie die Entsorgung der Abfälle. Sie richtet sich nach der Anzahl und Größe des Abfallbehälters und deren Entleerungshäufigkeit. Unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme werden je Abfallbehälter und Kalenderjahr mindestens 4 Entleerungen (Mindestentleerung) berechnet.

Über die Entleerungsgebühr können Sie die Höhe Ihrer Abfallgebühren selbst beeinflussen, indem Sie Ihren Abfallbehälter (80 bis 240 Liter) nur zur Entleerung am Straßenrand bereitstellen, wenn er wirklich voll ist. Auch den 1100 Liter Abfallbehälter können Sie nach Bedarf über eine entsprechende Kennzeichnung am Behälter entleeren lassen. Die Erfassung der Behälterentleerungen erfolgt über das Identsystem.

Taschenrechner liegt auf einem Tisch mit Papieren

Gebührensätze

Die vom Verband erhobenen Abfallgebühren bilden die Grundlage für eine saubere, umweltgerechte und gut organisierte Abfallentsorgung.

Gebührenbescheid

Einmal im Jahr erhalten Sie einen Bescheid über Ihre Abfallgebühren für den Grundbetrag und die voraussichtlichen Behälterentleerungen im laufenden Kalenderjahr.