Jeder Eigentümer eines im Gebiet des Verbandes liegenden Grundstückes ist verpflichtet, dieses an die Abfallentsorgung des Verbandes anzuschließen (§ 5 der Abfallentsorgungssatzung des SBAZV). Diese Anschlusspflicht schreibt das Brandenburgische Abfallgesetz vor. Die Entsorgung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle unterliegt ebenfalls dieser Anschlusspflicht.
Die Anmeldung kann per Post, Fax oder auch online erfolgen. Um Ihnen die Anmeldung zu erleichtern, können Sie hierfür das Formular Anmeldung, das Sie in unserem Formularservice finden, nutzen. Auch für die Mitteilung von Änderungen der mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen oder Eigentümerwechsel finden Sie die entsprechenden Formulare.
Die Abfallbehälter werden innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung beim SBAZV ausgeliefert und vor dem Grundstück bereitgestellt. Mit dem Abfallbehälter wird Ihnen auch ein 240 Liter Papierbehälter für die Entsorgung von Altpapier zur Verfügung gestellt. Damit der SBAZV die Abfallbehälter dem Nutzer eindeutig zuordnen kann, bitten wir darum, das Grundstück mit Name, Straße und Hausnummer zu kennzeichnen, sofern dies noch nicht erfolgt sein sollte.
Über die Gebühren informieren Sie sich bitte unter dem Menüpunkt Gebühren oder auch in unserer Abfallgebührensatzung. Über die Leistungen informieren Sie sich bitte unter dem Menüpunkt Leistungen oder auch in unserer Abfallentsorgungssatzung.
Teltowkehre 20
14974 Ludwigsfelde
Telefon: (0 33 78) 51 80 - 0
Telefax: (0 33 78) 51 80 - 101
E-Mail:verband@sbazv.de
der Verwaltung:
Mo - Do: 08:00 - 16:30
Fr: 08:00 - 15:00
Auf Grund eines Warnstreikes der Gewerkschaft ver.di wurden die Hausmüllbehälter am 14.03.2025 in den Orten bzw. Ortsteilen Jüterbog, Mellensee, Bestensee, Königs Wusterhausen, Senzig, Schulzendorf, Zeuthen, Groß Kienitz, Selchow, Ludwigsfelde und Schönefeld nicht geleert. Bitte entfernen Sie spätestens am 15.03.2025 die Behälter vom Straßenrand und stellen diese - sofern sie nicht entleert wurden - erst zum nächsten regulären Entsorgungstermin bereit. Zusätzliche Mengen an bis dahin angefallenem Hausmüll können über zugelassene Abfallsäcke (erhältlich über die Vertriebsstellen) oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.
Des Weiteren wurden am 14.03.2025 in Klein Köris, Löpten, Gräbendorf, Diepensee, Schenkendorf (Krummensee), Schwerin, Egsdorf, Neuendorf und Tornow die Altpapierbehälter nicht entleert. Bitte entfernen Sie spätestens am 15.03.2025 die Behälter vom Straßenrand und stellen diese erst zum nächsten regulären Entsorgungstermin bereit. Bis dahin zusätzlich angefallenes Altpapier kann neben dem Behälter zur Entsorgung bereitgestellt werden, sofern die Abmaße (keine Kante länger als 50 cm) eine erneute Befüllung des Behälters ermöglichen.
Außerdem sind am 15.03.2025 alle planmäßigen Grünabfalltouren ausgefallen. Auch die bereitgestellten Laubsäcke und Grünschnittbündel sind wieder vom Straßenrand zu entfernen und zum nächsten planmäßigen Termin bereitzustellen.
Bitte vermeiden Sie telefonische Nachfragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!