
Die Abfallkalender für 2026 werden ab 01.12.2025 bis Ende Dezember an alle Haushalte im Verbandsgebiet verteilt. Wer bis zum Ende des Jahres noch keinen Abfallkalender erhalten hat, kann sich beim Verband melden. Im Abfallkalender 2026 dreht sich alles um Rohstoffe - wofür sie verwendet werden und wie man sie am besten einsparen kann.
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Seit dem 1.1.2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Deutschland, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können. Hierfür ist es besonders wichtig, auf Qualität und die sorgfältige Trennung der Alttextilien zu achten. Aus diesem Grund sollten stark zerschlissene oder verdreckte Textilien weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.
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Für Laub und Grünabfälle gibt es die Laubsäcke des SBAZV. Bitte das Gewicht der Laubsäcke beachten (max. 20 kg) und die Säcke zugebunden zur Abholung bereitstellen. Die Sammlung der Laubsäcke endet zwischen dem 1. und 12. Dezember. Danach werden keine Laubsäcke mehr mitgenommen. Die nächste Sammlung beginnt erst wieder Mitte März des Folgejahres. Wer Ende Dezember noch Grünabfall entsorgen möchte, kann diesen auf den Recyclinghöfen des Verbandes oder an den Kompostieranlagen abgeben.
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Die Europäische Woche der Abfallvermeidung findet vom 22. bis zum 30. November 2025 statt. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf der Vermeidung von Elektroschrott. E-Schrott enthält Materialien, die erhebliche Umwelt- und Gesundheitsprobleme auslösen können, wenn sie nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Daneben enthält Elektronik auch seltene und teure Ressourcen, die recycelt und wiederverwendet werden können.
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Teltowkehre 20
14974 Ludwigsfelde
Telefon: (0 33 78) 51 80 - 0
Telefax: (0 33 78) 51 80 - 101
E-Mail:verband@sbazv.de
der Verwaltung:
Mo - Do: 08:00 - 16:30
Fr: 08:00 - 15:00
Bitte prüfen Sie bei der Überweisung der Abfallgebühren die Schreibweise des Zahlungsempfängers.
Empfänger: Südbrandenburgischer Abfallzweckverband
Geben Sie als Empfänger genau diesen Namen an, ohne Abkürzungen oder weitere Zusätze.
Hintergrund: Anfang Oktober 2025 tritt mit der "Empfängerüberprüfung" (Verification of Payee, VoP) eine neue EU-Verordnung in Kraft. Bevor eine Überweisung ausgeführt werden kann, prüfen die Banken automatisch, ob der Empfängername und die eingegebene IBAN des Empfängers zueinander passen. Die Empfängerüberprüfung soll dazu beitragen, Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Nähere Auskünfte zur Empfängerüberprüfung erhalten Sie nur von Ihrer Hausbank.
