Tastenkombinationen

Sie können die folgenden Tastenkombinationen verwenden, um schneller zu navigieren:

Auf einer Annahmestelle eines SBAZV Recyclingshofes.
© Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)

Recyclinghöfe

Karte zum Verbandsgebiet inklusive der Recyclinghöfe des SBAZV © Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)

Der Südbrandenburgische Abfallzweckverband (SBAZV) hat ein umfangreiches System zur Abholung verschiedener Abfallarten geschaffen und bietet den Bürgern des Verbandsgebietes die Möglichkeit, viele Abfälle selbst zu entsorgen. Dafür dienen die drei zentral gelegenen Recyclinghöfe des SBAZV in Niederlehme, Luckenwalde und Ludwigsfelde, die allen Einwohnern zumutbare Transportwege ermöglichen. Alle Recyclinghöfe verfügen über eine Waage, einen Schadstoffannahmebereich sowie über eine überdachte Rampe, sodass auch bei schlechtem Wetter bequem entladen werden kann.

Pro Jahr werden rund 30.000 Tonnen Abfalle auf den Recyclinghöfen angeliefert und anschließend einer Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt. Bei Fragen oder Problemen bei der Abfallanlieferung steht den Nutzern kompetentes und hilfsbereites Servicepersonal zur Seite.

Öffnungszeiten

Montag - Freitag

8:00 - 17:00 Uhr

Samstag

8:00 - 13:00 Uhr

Die Anlieferung

Die Annahme der Abfälle erfolgt direkt im Eingangsbereich jedes Recyclinghofes. Hier können die Abfälle bei Bedarf verwogen werden. Anschließend müssen die verschiedenen Abfallfraktionen in die bereitstehenden Container einsortiert werden. Die getrennte Erfassung der Abfälle ist notwendig, um diese stofflich oder energetisch zu verwerten bzw. für eine ökonomisch und ökologisch optimale Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle sorgen zu können.

Regelungen für die Anlieferung

Nur Abfälle aus dem Verbandsgebiet

Auf dem Recyclinghof werden nur Abfälle angenommen, die im Verbandsgebiet des SBAZV angefallen sind

Die Nutzung des Recyclinghofes ist nur zulässig durch:

  • Einwohner im Verbandsgebiet des SBAZV
  • Eigentümer, Mieter oder Pächter von Erholungsgrundstücken im Verbandsgebiet des SBAZV
  • Gewerbetreibende oder Freiberufler, die einen Gewerbebetrieb oder einen Firmensitz bzw. eine Niederlassung im Verbandsgebiet des SBAZV haben
  • sonstige Anlieferer von Abfällen mit eindeutigem Herkunftsnachweis des Abfalls aus dem Verbandsgebiet

Als Nachweis für die Zugehörigkeit der Anlieferer gilt, wenn das Anlieferfahrzeug im Verbandsgebiet zugelassen ist (Kfz-Kennzeichen) oder wenn nach Aufforderung durch das Hofpersonal weitere geeignete Nachweise in Form von Personalausweis, Reisepass, Miet- bzw. Pachtvertrag, Gebührenbescheid des SBAZV, Gewerbeschein, Baugenehmigung, Beauftragungsschreiben o. ä. - gegebenenfalls in Kombination - vorgelegt werden. Die letztendliche Entscheidung über die Annahme oder Abweisung der Anlieferung obliegt dem Hofpersonal.

Anlieferungen nur bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht

Anlieferungen mit Lastkraftwagen sind nur bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 t möglich.

Durch die zunehmende Frequentierung der Höfe durch gewerbliche Entsorgungsbetriebe, die mitunter in sehr großen Einheiten anliefern, wurde die Anlieferung von Abfällen auf Fahrzeuge mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t beschränkt. Die Recyclinghöfe des SBAZV sind sowohl technisch als auch genehmigungsrechtlich nur als Annahmestelle für Kleinanlieferer vorgesehen und dienen nicht als Abfallentsorgungsanlage.

Die vollständige Benutzungsordnung finden Sie unter Materialien/Downloads.

Das können Sie abgeben

KostenfreiKostenpflichtig
  • Elektrogeräte
  • Altmetall
  • Sonderabfälle in haushaltsüblichen Mengen
  • Sperrmüll bis zu 3 m3
    mit Abgabekarte
  • Altreifen (für PKW max. 5 Stk., für Moped max. 2 Stk.) 
    mit Abgabekarte
  • Papier und Kartonagen (nicht verschmutzt), soweit diese eine Einzel- Anliefermenge von 3 m3 nicht übersteigen
  • Hohl- und Behälterglas (Altglascontainer)
  • farblos-transparente Folien (nicht verschmutzt)
  • Altkleider (soweit wiederverwendbar)
  • Sperrmüll → ohne Abgabekarte oder bei mehr als 3 m3
  • Altreifen → ohne Abgabekarte
  • Bauabfälle
  • Altholz
  • Teerpappe
  • asbesthaltige Abfälle
  • Grünabfälle
  • Kunststoffabfälle
  • Siedlungsmischabfälle
  • Gipsabfälle
  • Dämmmaterial (max 3 m³/Anlieferung, Tag)

Annahme von Tonerkartuschen, CDs, DVDs

Tintenpatronen, Tonerkartuschen und CDs sind zu wertvoll für die Restmülltonne. Deshalb stehen für die Sammlung von leeren Tintenpatronen und Tonerkartuschen sowie CDs/DVDs und Blu-rays spezielle rote Tonnen auf unseren Recyclinghöfen.

Weitere Infos finden Sie hier.

Gebühren für die Anlieferung

Die Gebühren für die Anlieferung von kostenpflichtigen Abfällen

Grundlage der Gebührenberechnung gewerblicher und privater Abfallanlieferungen über einem Kubikmeter Anliefervolumen bilden das durch Verwiegung ermittelte Abfallgewicht (t) und die der angelieferten Abfallart zuzuordnende Gebühr (€/t) gemäß der Anlage 1 der Gebührenordnung. Das Abfallgewicht ergibt sich aus der Differenz des Fahrzeuggesamtgewichtes bei der Anlieferung der Abfälle und dem durch Rückverwiegung ermittelten Leergewicht des Anlieferfahrzeuges.
Private Abfallanlieferungen bis zu einem Kubikmeter Anliefervolumen werden nach Volumen abgerechnet. Dies gilt nicht für Bauschutt und Boden, Gipsabfälle, Grünabfälle, asbesthaltige Abfälle, Bitumen, Kohlenteer- und teerhaltige Produkte, Dämmmaterialien sowie schadstoffhaltige Abfälle an der Schadstoffannahmestelle.

Die vollständige Gebührenordnung der Recyclinghöfe finden Sie hier: Gebührenordnung

Regelungen für private Kleinanlieferungen

Abfälle mit einem GesamtvolumenGebühren
bis zu 0,25 m³ 5,00 €
bis zu 0,50 m³10,00 €
bis zu 0,75 m³15,00 €
bis zu 1,00 m³20,00 €

Bei mehr als 1 m³ wird der Abfall verwogen und die Gebühr aus Gewicht und dem entsprechendem Abfallschlüssel berechnet. 

Regelung für verwogene Anlieferungen

Abfallanlieferungen, die nach der Verwiegung ein Nettogewicht von weniger als 100 kg aufweisen, werden pro Kubikmeter abgerechnet.

Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter 20,00 €.

Dies gilt nicht für asbesthaltige Abfälle, Bitumen, Kohlenteer- und teerhaltige Produkte, Dämmmaterialien, Bauschutt und Boden, Gipsabfälle sowie schadstoffhaltige Abfälle an der Schadstoffannahmestelle.

Regelung für Grünabfälle

Abfallanlieferungen von Grünabfällen werden pro Kubikmeter abgerechnet.
Die Gebühren für Grünabfälle betragen für Anlieferungen

mit einem GesamtvolumenGebühren
bis zu 0,25 m³  5,00 €
bis zu 0,50 m³10,00 €
bis zu 0,75 m³15,00 €
bis zu 1,00 m³20,00 €
größer 1,00 m³10,00 € je angefangenen 0,5 m³.

 
Regelungen für Bauschutt ohne gefährliche Stoffe aus privaten Anlieferungen

Abfallanlieferungen von Bauschutt und Boden ohne gefährliche Stoffe und Gipsabfällen werden in einer Staffelung von 0,25 Kubikmeter abgerechnet.

Die Gebühren für Bauschutt und Boden ohne gefährliche Stoffe, ohne Fliesen und Keramik, frei von Störstoffen mit einer Kantenlänge bis 30 cm sowie Gipsabfälle betragen für Anlieferungen:

Abfälle mit einem GesamtvolumenGebühren
bis zu 0,25 m³7,00 €
bis zu 0,50 m³14,00 €
bis zu 0,75 m³21,00 €
bis zu 1,00 m³28,00 €

 

Die Gebühren für Bauschutt ohne gefährliche Stoffe,mit Störstoffen oder mit einer Kantenlänge von größer 30 cm betragen für Anlieferungen:

Abfälle mit einem GesamtvolumenGebühren
bis zu 0,25 m³11,00 €
bis zu 0,50 m³22,00 €
bis zu 0,75 m³33,00 €
bis zu 1,00 m³44,00 €

 
Regelungen für Asbestzementabfälle, Bitumen, Kohlenteer und teerhaltige Produkte sowie Bauschutt und Boden mit gefährlichen Stoffen

Die o. g. Abfälle werden verwogen. Abfallanlieferungen, die nach der Verwiegung ein Nettogewicht von weniger als 100 kg aufweisen, werden pro Liter abgerechnet.

Die Gebühr für Asbestzementplatten aus privaten Anlieferungen beträgt pro m² 4,00 €.

Die Gebühr für Asbestzementabfälle und Bauschutt mit gefährlichen Stoffen beträgt:

Abfälle mit einem GesamtvolumenGebühren
bis zu 25 Liter6,00 €
bis zu 50 Liter12,00 €
bis zu 75 Liter18,00 €
bis zu 100 Liter24,00 €

 

 

Hinweis

Asbesthaltige Abfälle sind reißfest sowie luft- und staubdicht verpackt anzuliefern (Big-Bags, gut verschließbare Säcke aus Kunststoffgewebe oder Kunststofffolie, wobei die Stöße überlappt und verklebt sein müssen). Die Verpackung hat vorrangig so zu erfolgen, dass ein selbstständiges Entladen durch den Anlieferer möglich ist.

Verpackungen für Asbest und Mineralwolle können Sie auf den Recyclinghöfen erwerben.

 

Die Gebühr für Bitumen, Kohlenteer und teerhaltige Produkte beträgt:

Abfälle mit einem GesamtvolumenGebühren
bis zu 25 Liter15,00 €
bis zu 50 Liter30,00 €
bis zu 75 Liter45,00 €
bis zu 100 Liter60,00 €

 

Regelung für Dämmmaterial

 

Die Gebühr für Dämmmaterial auf Polystyrolbasis, das frei von gefährlichen Anhaftungen ist, beträgt: 

Abfälle mit einem GesamtvolumenGebühren
bis zu 0,25 m³25,00 €
bis zu 0,50 m³55,00 €
bis zu 0,75 m³75,00 €
bis zu 1,00 m³100,00 €

 

Die Gebühr für Mineralwolle beträgt für:

Abfälle mit einem GesamtvolumenGebühren
bis zu 0,25 m³11,00 €
bis zu 0,50 m³22,00 €
bis zu 0,75 m³33,00 €
bis zu 1,00 m³44,00 €

 

Die oben genannten Abstufungen für Dämmmaterialien gelten bis zu einer täglichen maximalen Anliefermenge von 5 m³! 

Verkauf

Auf den Recyclinghöfen können Sie Laubsäcke, Banderolen für Baum- und Strauchschnitt, Abfallsäcke sowie Verpackungen für Asbest und Mineralwolle erwerben. Außerdem verkaufen wir Kompost und Gartenerde.

Verkauf von Kompost und Gartenerde

Auf den Recyclinghöfen in Ludwigsfelde und Niederlehme

Auf den Recyclinghöfen in Ludwigsfelde und Niederlehme werden Kompost und Gartenerde zum Verkauf angeboten.
Kompost darf nur als Beimischung verwendet werden. Nie reinen Kompost in ein Pflanzgefäß füllen, der Nährstoffgehalt ist viel zu hoch - die Pflanzen würden eingehen. Deshalb immer mit Gartenerde mischen. Der angebotene Kompost hat eine Feinabsiebung bis 20 mm.
Die Gärtnererde ist dagegen sofort gebrauchsfertig. Das Kultursubstrat ist universell einsetzbar mit viel Humus angereichert. Sie ist geeignet zum Topfen und Bepflanzen von Zimmer-, Balkon-, und Kübelpflanzen und zum Pflanzen von Stauden, Blumen, Gehölzen und Gemüse im Garten.

Kompost bzw. Gartenerde wird zum Selbstbefüllen in Säcken (Füllmenge ca. 30 kg) bzw. bei eigenem Transportmittel als Kubikmeterware angeboten.

 

PreisKompostGartenerde
pro Sack (ca. 30 kg)1,70 €3,50 €
pro 0,25 Kubikmeter5,00 €10,00 €

 

Genaue Informationen zur Anwendung von Kompost und Gartenerde finden Sie in unserem Flyer.

▼ Flyer Kompost (PDF, 830 KB , nicht barrierefrei)

Verkauf von diversen Erdstoffen in der Kiesgrube Luckenwalde

Kiesgrube Luckenwalde

In der Kiesgrube Luckenwalde verkaufen wir verschiedene Erdstoffe, wie Kompost, Gartenerde, Kies, Kieselsteine, Splitt, Oberboden, Füllboden u. a.

Adresse 

Kiesgrube
Am Brandweg
14943 Luckenwalde

Tel.: 03371 69200

Öffnungszeiten 

Mo – Fr:
08:00 – 12:00 Uhr
12:30 – 16:00 Uhr                   

 

 

MaterialPreis (Brutto)
Füllboden hell 4,50 €/t                                                
 Füllboden dunkel2,50 €/
 Oberboden gesiebt5,00 €/t 
 Kompost20,23 €/t 
Kompostboden (50/50)20,23 €/t
RC-Material (0-32 mm)14,28 €/t
Splitt (2-5 mm)43,00 €/t
Kieselsteine (16 - 32 mm) 45,22 €/t 

Verpackungen für Asbest und Mineralwolle

Verpackungen für Asbest und Mineralwolle

Asbesthaltige Abfälle sowie Mineralwolle sind reißfest sowie luft- und staubdicht verpackt anzuliefern. Verpackungen für Asbest und Mineralwolle können Sie auf den Recyclinghöfen erwerben.

 

ArtMaßePreis
Plattenbag (für Asbestplatten)2,60 x 1,25 x 0,30 m15,00 €/Stück
Bib Bag (für Asbestbruch)0,90 x 0,90 x 1,10 m10,00 €/Stück
Flachsack (für asbesthaltige Abfälle, Mineralwolle)0,80 x 1,20 m  3,00 €/Stück

Serviceleistungen

Benötigen Sie Hilfe beim Abladen Ihrer Asbestplatten? Wir helfen Ihnen mit unserer Technik.

Hilfe beim Be- und Entladen

Für die Inanspruchnahme von SBAZV-eigener Technik inkl. Personal zum Ent- bzw. Beladen wird ein Entgelt erhoben. Die Durchführung der Ent- bzw. Beladungsleistung erfolgt nur, sofern der reguläre Betriebsablauf nicht gestört wird. Die Entscheidung trifft das Personal der Recyclinghöfe. 

Der Preis für die Inanspruchnahme von SBAZV-eigener Technik inkl. Personal zum Be- und Entladen von Abfällen beträgt je Ladungsvorgang (max. 10 min) 10,00 €.

Fremdverwiegungen

Für das Verwägen von Fahrzeugen, die nicht Anlieferer auf den Recyclinghöfen sind (Fremdverwägung) wird ein Entgelt erhoben. Die Fremdverwägung erfolgt nur dann, wenn das zu verwiegende Fahrzeug in der Gesamtheit auf der Waage bereitgestellt werden kann. Ein Auseinanderkoppeln ist nicht zulässig.

Der Preis für einen Wägevorgang (Fremdverwägung) beträgt 10,00 €.