
Aus der nachfolgenden Liste können Sie einfach ersehen, wer der richtige Ansprechpartner für Ihr spezielles Anliegen ist. Zu den Sprechzeiten stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Aber auch außerhalb der Dienstzeiten können Sie uns Ihre Anfragen und Probleme mitteilen: Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist per E-Mail erreichbar.
Bitte beachten Sie: Alle An-, Um- bzw. Änderungsmedlungen bezüglich Personen, Eigentümer oder Behälter teilen Sie uns bitte schriftlich, per E-Mail oder Fax mit – ein Anruf genügt hier nicht. Sie können dafür auch unser online-Formular oder die Karte aus dem Abfallkalender verwenden. Die Änderung der Personenzahl erfolgt nicht automatisch über das Einwohnermeldeamt und muss deshalb von Ihnen gemeldet werden.
Unsere zentrale Servicenummer: 03378 5180180
Unsere Faxnummer lautet: 03378 5180-101
| Ansprechpartner | für die Bereiche |
|---|---|
Frau Bergmann 03378 5180-213 | Blankenfelde-Mahlow, Ludwigsfelde, Großbeeren, Niedergörsdorf |
Frau Haseloff 03378 5180-212 | Königs Wusterhausen, Schenkenländchen, Wildau, Heidesee |
Frau Kirbis 03378 5180-211 | Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen, Schönefeld, Mittenwalde, Bestensee |
Frau Schmiedel 03378 5180-217 | Zossen, Rangsdorf, Trebbin, Nuthe-Urstromtal |
Frau Pohlenz 03378 5180-221 | Luckenwalde, Jüterbog, Baruth/Mark, Am Mellensee, Dahme/Mark, Dahmetal, Ihlow, Niederer Fläming |
| Ansprechpartner | |
|---|---|
Frau Kühne 03378 5180-215 |
| Ansprechpartner | Funktion |
|---|---|
Herr Winter 03378 5180-170 | Abfallberatung / Marketing |
Frau Michaelis 03378 5180-171 | Abfallberatung / Marketing |
Herr Krain 03378 5180-205 | Abfallberatung / Arbeitssicherheit |
Teltowkehre 20
14974 Ludwigsfelde
Telefon: (0 33 78) 51 80 - 0
Telefax: (0 33 78) 51 80 - 101
E-Mail:verband@sbazv.de
der Verwaltung:
Mo - Do: 08:00 - 16:30
Fr: 08:00 - 15:00
Bitte prüfen Sie bei der Überweisung der Abfallgebühren die Schreibweise des Zahlungsempfängers.
Empfänger: Südbrandenburgischer Abfallzweckverband
Geben Sie als Empfänger genau diesen Namen an, ohne Abkürzungen oder weitere Zusätze.
Hintergrund: Anfang Oktober 2025 tritt mit der "Empfängerüberprüfung" (Verification of Payee, VoP) eine neue EU-Verordnung in Kraft. Bevor eine Überweisung ausgeführt werden kann, prüfen die Banken automatisch, ob der Empfängername und die eingegebene IBAN des Empfängers zueinander passen. Die Empfängerüberprüfung soll dazu beitragen, Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Nähere Auskünfte zur Empfängerüberprüfung erhalten Sie nur von Ihrer Hausbank.