Gute Gründe gegen Grünes im Wald

Ist doch alles Natur!

Viele Gartenbesitzer glauben, Pflanzenabfälle würden im Wald einfach ökologisch verrotten. Das ist ein für den Wald folgenschwerer Irrtum – der richtig teuer werden kann.

Der Wald ist ein komplexes und fein aufeinander abgestimmtes Ökosystem. Neben den Bäumen gehören dazu noch viele andere Pflanzen- und Tierarten. Sie alle können nur existieren, wenn ganz bestimmte Ansprüche an Boden, Licht und Wasser erfüllt sind. Jeder Stoff, der an dieser Stelle nicht natürlich (oder nicht in dieser Menge) vorkommt, greift in die Lebensbedingungen des Ökosystems ein und kann diese so stark verändern, dass der Wald stirbt oder zumindest stark geschädigt wird.

So kann schon ein Laubhaufen aus dem heimischen Garten ausreichen, um das empfindliche Gleichgewicht des Ökosystems Wald zu (zer)stören: Gartenbäume oder -pflanzen haben in der Regel viele Nährstoffe und möglicherweise auch Pflanzenschutzmittel über die Wurzeln aufgenommen und in den Blättern gespeichert. Fällt das Laub im Herbst zu Boden, mischt es sich zusätzlich mit den Samen von Gartenpflanzen und Kräutern, die in der freien Natur nicht vorkommen. Außerdem können auf diesem Laub Pilze, Bakterien und Insekten vorhanden sein. Auch wenn es sich um Pflanzen und (Kleinst)Lebewesen handelt: Wenn sie in das Ökosystem Wald gelangen, können sie dessen Gleichgewicht empfindlich stören, den Bodenzustand und den Lebensraum der natürlich vorkommenden Pflanzen und Tiere verändern. Sichtbare Folgen sind absterbende Bäume und die Ausbreitung von Kulturpflanzen. Durch die eingeschleppten tierischen und pflanzlichen Schädlinge verschwinden nach und nach die typischen Waldbewohner. Die abgelagerten Gartenabfälle führen zu massiven Nährstoffanreicherungen, die das vorhandene Ökosystem nicht aufnehmen kann. Dadurch gelangen überschüssige Nährstoffe, zum Beispiel. als Nitrat, in das Grundwasser gelangen und so unser Trinkwasser verunreinigen.

Dies spricht gegen Gartenabfälle im Wald:

Brennesseln statt Bäume
Der Wald ist eine genau aufeinander abgestimmte Lebensgemeinschaft. Durch die Verrottung von Gartenabfällen wird die Nährstoffzusammensetzung empfindlich gestört. Wo Grünabfälle entsorgt wurden, sieht man nach kurzer Zeit oft nur noch Brennnesseln. Der starke Brennnesselwuchs ist ein Hinweis auf eine massive Nährstoffanreicherung im Boden.

Kreislaufbelastungen
Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Waldboden. Das Salz findet sich letztendlich in unserem Grundwasser wieder.

Faule Prozesse
Insbesondere bei der Ablagerung von Rasenschnitt sind die Mikroorganismen und Kleinstlebewesen nicht mehr in der Lage, die zusätzliche Biomasse in Humus umzusetzen. Schimmel-, Gärungs- und Fäulnisprozesse führen zum Absterben der Organismen – der natürliche Nährstoffkreislauf wird unterbrochen

Infektionen
Wer meint, sein Obstbaumschnitt sei auch nur ein Haufen Zweige, wie sie ohnehin im Wald liegen – auch der irrt. Durch den Gehölzschnitt können Pilzkrankheiten von Gartensträuchern oder Obstbäumen auf Waldbäume übertragen werden.

Verdrängung
Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichteinheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen – Neophyten – enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen. Neophyten sind z. B.: Kanadische Goldrute, Riesen-Bärenklau, Indisches Springkraut, Japanischer Staudenknöterich.

Feuergefahr
Durch das Ablagern von pflanzlichen Abfällen im Wald kann es durch Gärungsprozesse zu Überhitzungen und zur Selbstentzündung des Abfallberges kommen. Waldbrände können entstehen. 

Kein Kavaliersdelikt
Wer auf frischer Tat ertappt oder wem ein solches Ablagern nachgewiesen wird, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Selbst wer nur einen Eimer voller Grünabfall in den Wald wirft, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern eben eine Ordnungswidrigkeit. Grünschnitt in der freien Natur ist rechtlich Abfall. Jeder, der seine Gartenabfälle im Wald oder in der freien Landschaft entsorgt, verstößt gleich gegen mehrere Gesetze (Abfallrecht, Forstrecht). Er begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Waldgesetz des Landes Brandenburg sieht für diese Ordnungswidrigkeit oder deren Versuch eine Geldbuße bis 20.000 Euro vor.  Da ist es sicher günstiger, die Grünabfälle über Laubsäcke zu entsorgen oder beim nächsten Recyclinghof bzw der nächsten Kompostierungsanlage gegen ein geringes Entgelt abzugeben.

Schützen wir also unseren Wald – für Gartenabfälle gibt es ausreichend alternative, umweltfreundliche Entsorgungsmöglichkeiten!

Das Verbrennen von Grünabfällen ist keine Alternative. Das ist grundsätzlich verboten!