Behälter

Abfallbehälter für Gewerbe und öffentliche Einrichtungen

Bei Gewerbebetrieben richtet sich die Anzahl und Größe der Abfallbehälter, die sie vorhalten müssen, nach dem tatsächlichen Bedarf. Zur Verfügung stehen Abfallbehälter mit 80, 120, 240 und 1.100 Liter Fassungsvermögen.


Bei größeren Abfallmengen stellen wir auch 10 m³ bzw. 20 m³ - Pressmüllcontainer.
Über die jeweiligen Gebühren informieren Sie sich bitte hier.

Papierbehälter

Für die Entsorgung von Pappe/ Papier stellt der Verband Papierbehälter mit einem Fassungsvermögen von 240 l und 1.100 l sowie 10 m³ und 20 m³ Pressen zur Verfügung. Die 240 l Papierbehälter werden vierwöchentlich und die 1.100 l Papierbehälter werden 14-täglich bzw. wöchentlich entleert. Für die Bereitstellung und Entleerung der Papierbehälter entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Entleerung

Alle 14 Tage werden die 80-, 120- und 240- Liter Restabfallbehälter und Abfallsäcke entsorgt. Die Entleerung der Papiertonne erfolgt im vierwöchentlichen Rhythmus. Die Termine für die Entleerung der Abfallbehälter finden Sie unter dem Menüpunkt Entsorgungstermine oder auch im Tourenplan des Abfallkalenders.

  • Bereitstellung der Abfall- und Papierbehälter

    Bereitstellung der Abfallbehälter und Papierbehälter zur Entleerung

    Die jeweiligen Abfallbehälter sind am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr - frühestens am Abend vorher - gut sichtbar neben dem Fahrbahnrand zur Entsorgung bereitzustellen, ohne den Straßen- bzw. Fußgängerverkehr zu behindern. Die Entleerung erfolgt in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr. Ist die Straße vor dem Grundstück nicht mit einem Entsorgungsfahrzeug befahrbar, sind die Behälter an der nächsten befahrbaren Straße bzw. an den festgelegten Sammelstellen zur Entsorgung bereitzustellen.

    Sie brauchen Ihren Abfallbehälter jedoch nur dann entleeren zu lassen, wenn dieser voll ist: Nur Behälter, die am Fahrbahnrand bzw. an den Sammelstellen zur Entleerung bereitstehen, werden auch entleert.

    Da der Microchip am Abfallbehälter dem Grundstück zugeordnet ist (Identsystem), sollten Sie darauf achten, dass es bei der Bereitstellung und Rücknahme auf das Grundstück nicht zu Verwechslungen der Abfallbehälter untereinander kommt. Besonders auf den Sammelplätzen besteht diese Gefahr.

    Die 1.100 l Abfallbehälter werden in der Regel direkt von ihrem Standplatz aus entleert. Hier gibt es die Möglichkeit, flexibel zwischen wöchentlicher, 2x wöchentlicher und 14-täglicher Entleerung oder einer Entleerung nach Bedarf über eine entsprechende Kennzeichnung des Behälters zu wählen.

    Hinweis zur Bereitstellung

    Auf Grund der geänderten Entsorgungstechnik ist es nicht mehr nötig, die Abfallbehälter – wie bisher – mit der Deckelöffnung zur Straße bereitzustellen. Sie erleichtern den Müllwerkern die Arbeit, wenn Sie die Abfall- und Papierbehälter zukünftig immer mit den Griffen in Richtung Straße zur Entleerung bereitstellen. Die Müllwerker müssen so nicht jedes Mal die Behälter umdrehen, bevor sie diese an das Müllfahrzeug ziehen - das erleichtert die Arbeit und spart Zeit.

  • Identsystem

    Identsystem

    Im Gebiet des SBAZV erfolgt die Erhebung der Abfallgebühren über ein elektronisches Identifikationssystem. Jeder Restabfallbehälter ist mit einem Mikrochip ausgestattet, in dem eine Codenummer gespeichert ist. Auf diese Weise wird eine eindeutige Zuordnung des Behälters zum Grundstück gewährleistet.

    Mit Hilfe des Chips werden die Behälterentleerungen gezählt, Datum und Uhrzeit werden beim Entleerungsvorgang gespeichert und an den Bordcomputer des Müllfahrzeuges weitergeleitet. Auf diese Weise kann exakt erfasst werden, wann welcher Abfallbehälter von welchem Grundstück entleert wurde. Anhand der gespeicherten Daten wird der Gebührenbescheid erstellt.

Entsorgungsprobleme

Wir setzen rundum auf eine saubere und zuverlässige Abfallentsorgung. Trotzdem kann es auch mal Probleme bei der Entsorgung geben.

  • Restabfallbehälter überfüllt

    Tonne zu voll

    Vielleicht haben Sie es schon gesehen. An einigen grünen Tonnen für Restabfälle wurde ein markanter Anhänger von dem Fahrer des Entsorgungsfahrzeuges angebracht. Dies war notwendig, weil die Tonne deutlich überfüllt war.

    Zum einem wurde in diesem Fall gegen §19 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) verstoßen, demnach Abfallbehälter jederzeit mit geschlossenem Deckel bereitzustellen sind.

    Zum anderen war eine Entleerung dieser überfüllten Behälter oft nicht ohne Verschmutzung der Strasse möglich, so dass der Fahrer des Entsorgungsfahrzeuges gezwungen war, den oben liegenden Müllsack per Hand zu entnehmen. Erst dann konnte die Entleerung stattfinden. Anschließend wurde der entnommene Sack neben dem entleerten Behälter abgelegt.

    Zur Sicherstellung einer satzungsgemäßen Entsorgung und Vermeidung zukünftiger Straßenverschmutzung, hat der SBAZV gut erkennbare Anhänger entworfen, die im Fall der Überfüllung der Behälter an der Tonne angehangen werden. Dabei geht es nicht um Behälter mit einer leichten Spaltöffnung, sondern um solche, deren Deckel erheblich geöffnet ist.

    Und so wird künftig von den Fahrern des Entsorgungsfahrzeuges verfahren:

    Bei Überfüllung des Behälters wird der Anhänger als Hinweis angebracht und beim Entsorgen registriert. Im Wiederholungsfall wird der überfüllte Behälter stehen gelassen und nicht entleert. Der überfüllte Behälter stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §26 Abs.1 Satz 14 der Abfallentsorgungssatzung des SBAZV dar und dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Bitte lassen Sie es nicht so weit kommen, ersparen Sie sich und uns die dabei entstehenden Unannehmlichkeiten.

  • Behälter nicht vollständig entleert

    Behälter nicht vollständig entleert

    Besonders im Winter haben die Mitarbeiter des Verbandes oft das Problem, dass sich die Tonnen nicht richtig entleeren lassen. Der Grund: Die Abfälle sind festgefroren. Ein Ärgernis, das sich auch mit einem Anruf beim SBAZV nicht lösen lässt. Denn für den im Abfallbehälter verbliebenen Abfall gibt es keinen Gebührennachlass bzw. keinen Ersatzanspruch. Verantwortlich für einen komplett entleerten Abfallbehälter ist immer der Nutzer des Abfallbehälters. Die Müllwerker dürfen aus Arbeitsschutzgründen die gefrorenen Abfälle nicht aus dem Behälter lösen und technische Möglichkeiten, die festgefrorenen Abfälle aus den Behältern zu entfernen, gibt es leider noch nicht.

    Damit die Abfälle rest- und mühelos abgeholt werden können, erhalten Sie hier einige Tipps zur Vorbeugung:

    1. Abfälle möglichst nicht lose sondern in Kunststoffbeuteln verpackt einfüllen, so dass feuchte Abfälle keinen direkten Kontakt mit der Behälterwand haben.
    2. Besonders feuchte Abfälle, wie beispielsweise Kaffeefilter, bitte bereits in der Küche gut abtropfen lassen und am Besten noch in einen Abfallbeutel aus Kunststofffolie oder in verschmutztes bzw. fettiges und damit nicht verwertbares Verkaufspapier einwickeln.
    3. Wer die Möglichkeit hat, sollte die Tonne vor dem Abfuhrtag an einen frostsicheren Platz stellen.
    4. Den Boden der Tonne mit einer Schicht zerknüllten Zeitungen oder Pappe auslegen. Diese saugt die Feuchtigkeit der Abfälle auf und isoliert die entstehende Wärme, so dass die Abfälle nicht so leicht an der Tonnenwand festfrieren können.
    5. Wenn erforderlich, sollten Sie am Abfuhrtag den festgefrorenen Müll z.B. mit einem Spaten oder einem anderen Werkzeug von der Tonnenwand lösen.

    Hinweis

    Die Abfälle dürfen nicht eingepresst oder verdichtet werden – dadurch frieren sie noch schneller fest.

    Auch bei Behältern, die sehr selten entleert werden, kann sich der Abfall verdichten und rutscht dann nicht mehr aus dem Behälter.

  • Papierbehälter falsch befüllt

    Falsche Befüllung der Papierbehälter

    Es kommt leider immer wieder vor, dass in Papierbehältern (Blaue Tonne) nicht nur Pappe, Papier und Kartonagen eingeworfen werden, sondern auch andere Abfälle (wie z. B. Windeln oder Kunststoffverpackungen), die eigentlich in den Restabfallbehälter (Grüne Tonne) oder in den Gelben Sack gehören.

    Der SBAZV hat deshalb einen Aufkleber angefertigt, der von den Fahrern des Entsorgungsfahrzeuges auf die blaue Tonne aufgeklebt wird, wenn diese mit Fremdstoffen befüllt und aus diesem Grund nicht entleert wurde.

    Mit diesem Aufkleber möchte der SBAZV noch einmal darauf hinweisen, dass gemäß § 26, Abs. 1, Satz 5 der Entsorgungssatzung die Befüllung der Papiertonne mit anderen Abfällen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

  • Pappen in die Papiertonne

    Pappen in die Tonne!

    Bitte sämtliche Kartons in den Papierbehälter legen. Leider kommt es immer wieder vor, dass die Papiertonne nur halb voll bereitgestellt wird und ganze Kartons daneben liegen. Die Fahrzeugtechnik ist für die Entsorgung von nicht zerkleinerten Kartons ungeeignet. Das Einfüllen nicht zerkleinerter Kartons ist  für die Müllwerker sehr schwierig und aus Arbeitsschutzgründen auch unzulässig. Wenn die Papiertonne nicht voll ist und Pappen neben der Tonne liegen, werden diese deshalb nicht  mitgenommen!

    Fallen doch einmal größere Mengen Kartons an, die nicht mehr in die Papiertonne passen, werden diese nur im Ausnahmefall und unter folgenden Bedingungen mitgenommen:

    • Kartons so zusammenfalten, dass keine Kante länger als 50 cm ist.
    • Kartons müssen frei von Folien und anderem Verpackungsmaterial (Styropor) sein.

    Größere Mengen Pappe können auch kostenfrei auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.