Die Abfallgebühren für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle setzen sich aus einem Grundbetrag, der sich nach der Behältergröße richtet, und einer Entleerungsgebühr zusammen.
Im Grundbetrag sind u. a. die Kosten für die Behältermiete, die Entsorgung von Sperrmüll, Altpapier, Altmetall, Schadstoffen, illegal abgelagerter Abfälle, die Abholung von Elektro- und Elektronikgroßgeräten sowie die Verwaltungsaufwendungen enthalten. Die Entleerungsgebühr enthält die Kosten für das Einsammeln und Befördern sowie die Entsorgung der Abfälle. Sie richtet sich nach der Anzahl und Größe des Abfallbehälters und deren Entleerungshäufigkeit. Unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme werden je Abfallbehälter und Kalenderjahr mindestens 4 Entleerungen (Mindestentleerung) berechnet.
Über die Entleerungsgebühr können Sie die Höhe Ihrer Abfallgebühren selbst beeinflussen, indem Sie Ihren Abfallbehälter (80 bis 240 Liter) nur zur Entleerung am Straßenrand bereitstellen, wenn er wirklich voll ist. Auch den 1100 Liter Abfallbehälter können Sie nach Bedarf über eine entsprechende Kennzeichnung am Behälter entleeren lassen. Die Erfassung der Behälterentleerungen erfolgt über das Identsystem.
Der Grundbetrag für die Entsorgung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle beträgt:
Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von | Grundbetrag pro Jahr |
---|---|
80 l | 63,84 € |
120 l | 95,88 € |
240 l | 191,76 € |
1.100 l | 878,64 € |
Der Grundbetrag für die Entsorgung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle bei Nutzung von Pressmüllcontainern beträgt:
Pressmüllcontainer mit einem Fassungsvermögen von | Grundbetrag pro Monat |
---|---|
10 m³ | 665,40 € |
20 m³ | 1.330,81 € |
Der Grundbetrag für die Entsorgung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle bei Nutzung privateigener Pressmüllcontainer beträgt (ohne Containermiete) beträgt:
Pressmüllcontainer mit einem Fassungsvermögen von | Grundbetrag pro Monat |
---|---|
10 m³ | 581,50 € |
20 m³ | 1.163,13 € |
Die Entleerungsgebühr beträgt je Entleerung eines
Abfallbehälters mit einem Fassungsvermögen von | Entleerungsgebühr je Entleerung |
---|---|
80 l | 2,70 € |
120 l | 3,60 € |
240 l | 5,70 € |
1.100 l | 23,10 € |
10 m³ Pressmüllcontainer | 294,10 € |
20 m³ Pressmüllcontainer | 457,20 € |
Die Schließgebühr beträgt 126,00 €/Jahr je Schlüsselsatz.
Wenn Sie Ihren Abfallbehälter (Restabfallbehälter und Papierbehälter) nicht selber zur Entleerung bereitstellen wollen, können Sie einen Holservice beantragen. Für Abfallbehälter, für die der Holservice für den Transport von ihrem Standplatz bis zum Fahrbahnrand und zurück in Anspruch genommen wird, werden zusätzlich folgende Gebühren erhoben:
Abfallbehälter mit einem | Transportweg einfache Entfernung | Gebühr für den Holservice |
---|---|---|
80 l bis 240 l | bis einschließlich 15 m | 1,75 € |
80 l bis 240 l | über 15 m bis einschließlich 50 m | 3,85 € |
1.100 l | bis einschließlich 15 m | kostenfrei |
1.100 l | über 15 m bis einschließlich 50 m | 5,90 € |
Die Veranstaltungsgebühr wird für die Entsorgung der auf Festen, Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen anfallenden Abfälle erhoben. Die Gebühr umfasst die Aufwendungen für die Gestellung, einmalige Entleerung und Abholung der Abfallbehälter.
Die Veranstaltungsgebühr beträgt:
Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von | Veranstaltungsgebühr |
---|---|
120 l | 43,60 € |
240 l | 45,70 € |
1.100 l | 63,10 € |
Ausführliche Informationen zu den Gebühren finden Sie in unserer Abfallgebührensatzung. Formulare für An- bzw. Änderungsmeldungen und den Antrag für den Holservice finden Sie in unserem Formularservice.
Seit 2023 erhalten Sie nur noch einmal im Jahr einen Bescheid über Ihre Abfallgebühren für den Grundbetrag und die voraussichtlichen Behälterentleerungen im laufenden Kalenderjahr.
Die vom Verband erhobenen Abfallgebühren bilden die Grundlage für eine saubere, umweltgerechte und gut organisierte Abfallentsorgung. Die für die Abfallentsorgung anfallenden Gebühren sind kostendeckend kalkuliert. Der Verband als öffentlich-rechtlicher-Entsorgungsträger darf keine Gewinne erwirtschaften.
(1) Postanschrift des Gebührenpflichtigen oder des Zustellbevollmächtigten (z. B. Hausverwaltung)
(2) Objekt-Nr.: Eineindeutige Nummer des angeschlossenen Entsorgungsgrundstückes (ehemals Gebührenbescheidnummer)
(3) für Objekt: Adresse des angeschlossenen Grundstückes, für das der Gebührenbescheid gilt.
(4) Zahlungshinweise: Übersicht über die Abschlagszahlungen, das jeweilige Fälligkeitsdatum, die Höhe des Betrages, sowie die Bezahlmöglichkeiten.
Sie erhalten für die zweite Zahlung keine gesonderte Zahlungsaufforderung!
Wir empfehlen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, so kann keine Zahlung versehentlich vergessen werden und es kommt nicht zum unnötigen Mahnverfahren.
(5) Festsetzung der Abfallgebühren: Die Abfallgebühren werden je Gebührenart festgesetzt. Bei Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen setzten sich die Abfallgebühren aus Grundbetrag (a) je Behälterundder Entleerungsgebühr (b) je Behälter und Anzahl der Entleerungen zusammen, ggf. werden zusätzliche Gebührenarten wie Holservicegebühr o. ä. aufgeführt.
(6) Festsetzung der Abfallgebühren für 2023: Mit dem Abfallgebührenbescheid 2023 wurden Sie zur Zahlung einer Vorauszahlung auf die Entleerungsgebühr 2023 aufgefordert. Die tatsächliche Anzahl der Entleerungen im Jahr 2023 wurde mit dem Chipsystem ermittelt und jetzt nach Ablauf des Jahres wird die endgültige Entleerungsgebühr (b) festgesetzt. Änderungen der Behälteranzahl bzw. Behältergröße im Jahr 2023 werden hier ebenfalls berechnet. Nach Verrechnung der mit dem Abfallgebührenbescheid 2023 geforderten Vorauszahlung ergibt sich gegebenenfalls eine Nachforderung bzw. Gutschrift, die bei der Festsetzung der Abfallgebühren für 2024 berücksichtigt ist.
(7) Festsetzung der Abfallgebühren für 2024: Bei der Berechnung der Vorauszahlung auf die Entleerungsgebühr für 2024 wird die Anzahl der im Jahr 2023 in Anspruch genommenen Entleerungen zu Grunde gelegt. War das Grundstück im Vorjahr nicht an die Abfallentsorgung angeschlossen, wird die Entleerungsgebühr in Höhe der Hälfte der Anzahl der im Kalenderjahr möglichen Entleerungen erhoben.
(8) Berechnung der Abschlagszahlungen: Der Gesamtbetrag der Abfallgebühren wird durch zwei Raten geteilt. Sofern sich aus der Abrechnung von 2023 eine Gutschrift oder eine Nachforderung ergibt, wird dieser Betrag mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet (die genauen Zahlungen und Fälligkeiten finden Sie auf Seite 1 des Gebührenbescheides).
ACHTUNG: Alle Änderungen, die die Abfallgebühren betreffen, müssen schriftlich mitgeteilt werden - online, per Fax oder Brief (nicht telefonisch). Die Verrechnung erfolgt dann mit dem Abfallgebührenbescheid im folgenden Jahr. Eine Ausnahme ist die Abmeldung (z. B. bei Geschäftsaufgabe) – hier erfolgt die Abrechnung zeitnah.