Ihr Abfall. Unser Service.
Wir kümmern uns um das, was andere lieber loswerden.
Damit unsere Region sauber bleibt und Abfälle sinnvoll wiederverwertet werden.
Aktuelles & Stellen

Müllabfuhr nur bei geräumten Straßen möglich
Ungeräumte und glatte Straßen oder Schneeberge vor den Mülltonnen erschweren die Arbeit der Müllabfuhr erheblich oder machen die Entleerung der Abfallbehälter manchmal ganz unmöglich. Damit es nicht zu ungeleerten Mülltonnen oder gar zu Unfällen kommt, bittet der SBAZV um Ihre Rücksicht und Unterstützung.

Festgefrorene Abfälle
Im Winter werden die Abfallbehälter oft nicht richtig entleert. Der Grund: Die Abfälle sind festgefroren. Ein Ärgernis, das sich auch mit einem Anruf beim SBAZV nicht lösen lässt. Denn verantwortlich für die komplette Entleerung ist immer der Nutzer des Abfallbehälters.

Weihnachtsbaum entsorgen
Das Team vom SBAZV wünscht Ihnen ein gesundes neues Jahr. Wenn Sie Ihren Weihnachtsbaum entsorgen möchten - wir holen ihn ab. Aber bitte "entschmückt" bereitstellen. Die Weihnachtsbäume dürfen einen Stammdurchmesser von max. 15 cm haben und nicht höher als 2,50 m sein.
Neue EU-Verordnung zur Empfängerüberprüfung
Bitte überweisen Sie die Abfallgebühren an Südbrandenburgischer Abfallzweckverband und geben Sie den Namen genau so ein (ohne Abkürzungen oder Zusätze). Seit Oktober 2025 prüfen Banken automatisch, ob Name und IBAN zusammenpassen.

Unsere Stellenausschreibungen
Starten Sie beim SBAZV in einen sicheren, fair bezahlten und vielseitigen Job mit modernen Arbeitsbedingungen, planbaren Zeiten und starken Zusatzleistungen.
Aus der Region
Höhere Abfallgebühren
Auf Grund gestiegener Ausgaben für Personal, Fahrzeugtechnik und Entsorgung mussten wir die Abfallgebühren zum 1.1.2026 anheben. Die Gebühren für die Abfallentsorgung sind kostendeckend kalkuliert. Der Verband als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger darf keine Gewinne erwirtschaften.

Neue Gebührenordnung
Ab 01.01.2026 ändern sich einige Gebühren für die Recyclinghöfe des SBAZV. Auf Grund geänderter Entsorgungskosten musste die Gebührenordnung angepasst werden.
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