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Aktuelle Ausfälle bei der Abfallentsorgung

Bei der derzeitigen Wetterlage kann es durch Glätte, Schnee und Eis dazu kommen, dass unsere Entsorgungsfahrzeuge manche Straßen nicht befahren können oder dürfen. In einem solchen Fall sind leider keine Nachfahrten/Nachholtermine möglich.
Bitte stellen Sie die zu entleerenden Behälter am Entleerungstag an der nächsten für Müllsammelfahrzeuge befahrbaren Straße bereit oder überbrücken Sie die Zeit bis zur nächsten Entsorgung durch die Nutzung von zugelassenen Abfallsäcken, die Sie bei verschiedenen Vertriebsstellen erwerben können. Wir bitten Sie, von telefonischen Rückfragen abzusehen. Danke für Ihr Verständnis.

Leider haben Sie noch nicht das nötige Lebensalter erreicht.
Ein Mann im Hemd unterschreibt ein Dokument
© ScottGraham, Unsplash

Satzungen und Ordnungen

Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung des SBAZV

Zum Auftrag des SBAZV gehört der Erlass von Abfall- und Abfallgebührensatzungen. Sie bilden die rechtlichen Grundlagen der Abfallentsorgung im gesamten Verbandsgebiet.

 

 

Gebühren- und Benutzungsordnung der Recyclinghöfe

Bei Abgabe von Abfällen auf den Recyclinghöfen werden Gebühren gemäß der geltenden Gebührenordnung erhoben. Die Gebührenordnung setzt einheitliche Gebühren für die Annahme von Abfällen auf den Recyclinghöfen Ludwigsfelde, Luckenwalde und Niederlehme fest. Mit den kalkulierten Gebühren werden alle anteiligen Aufwendungen für den laufenden Betrieb der Recyclinghöfe, die Amortisation der Investitionen (Bau und Maschinentechnik), für den Transport sowie die Verwertung oder Behandlung der Abfälle abgedeckt. Die Gebühren für gewerbliche Anlieferer werden im Wesentlichen durch die Entsorgungskosten bestimmt. Für den Betrieb der Recyclinghöfe des SBAZV gilt einheitlich die Benutzungsordnung.