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Aktuelle Ausfälle bei der Abfallentsorgung

Bei der derzeitigen Wetterlage kann es durch Glätte, Schnee und Eis dazu kommen, dass unsere Entsorgungsfahrzeuge manche Straßen nicht befahren können oder dürfen. In einem solchen Fall sind leider keine Nachfahrten/Nachholtermine möglich.
Bitte stellen Sie die zu entleerenden Behälter am Entleerungstag an der nächsten für Müllsammelfahrzeuge befahrbaren Straße bereit oder überbrücken Sie die Zeit bis zur nächsten Entsorgung durch die Nutzung von zugelassenen Abfallsäcken, die Sie bei verschiedenen Vertriebsstellen erwerben können. Wir bitten Sie, von telefonischen Rückfragen abzusehen. Danke für Ihr Verständnis.

Leider haben Sie noch nicht das nötige Lebensalter erreicht.
Mülltonnen stehen am vorderen linken Rand, während ein ein Müllauto im Hintergrund die andere Mülltonnen abholt
© Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)

Abfallgebühren für Erholungsgrundstücke

Die Abfallgebühr für die Hausmüllentsorgung von Erholungsgrundstücken beträgt für jedes Grundstück 31,56 im Jahr.

Bei der Berechnung der Gebührenhöhe für Erholungsgrundstücke wurde bereits berücksichtigt, dass diese Grundstücke in der Regel nur in den Sommermonaten, und auch dann nur an wenigen Tagen genutzt werden. Es ist davon auszugehen, dass Restabfälle im Allgemeinen nicht zu vermeiden sind. Auch wenn Pflanzenreste auf dem Grundstück kompostiert werden, sind weitere Abfallarten zu entsorgen, für deren Beseitigung der SBAZV als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig ist.

In der Abfallgebühr sind eine Reihe von Leistungen enthalten, u. a. die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll, Altpapier, Altmetall, Schadstoffen, illegal abgelagerter Abfälle, die Abholung von Elektro- und Elektronikgroßgeräten sowie die Verwaltungsaufwendungen. Sie berechtigt zum kostenlosen Bezug von 5 zugelassenen Abfallsäcken (vom SBAZV) oder zu 4 Entleerungen eines 80 l Abfallbehälters bzw. 3 Entleerungen eines 120 l Abfallbehälters.

Die Entleerungsgebühr für jede weitere Entleerung bestimmt sich nach der Anzahl und der Größe des vorgehaltenen Abfallbehälters sowie nach der Häufigkeit der Leerung. Sie beträgt je zusätzliche Entleerung eines Abfallbehälters mit:

80 l Fassungsvermögen3,16 €
120 l Fassungsvermögen4,21 €

 

Die Gebühr für einen zusätzlichen zugelassenen Abfallsack beträgt 3,50 €. Die Abfallsäcke erhalten Sie bei den entsprechenden Vertriebsstellen des Verbandsgebietes.