Häufig gestellte Fragen
Muss ich Änderungen der Personenzahl melden?
Wenn sich etwas ändert, wie zum Beispiel die Zahl der gemeldeten Personen, müssen Sie uns das melden. Nutzen Sie dafür gerne das Formular für An- und Änderungsmeldungen.
Sie können die Änderungen auch direkt in unserem Kundenportal vornehmen.
Ich habe ein Grundstück neu erworben. Was muss ich jetzt tun?
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Grundstück! Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin im Gebiet des Verbandes sind Sie verpflichtet, Ihr Grundstück an die Abfallentsorgung des SBAZV anzuschließen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Brandenburgischen Abfallgesetz und der Abfallentsorgungssatzung des Verbandes. Auch Betriebe, deren Abfälle mit Hausmüll vergleichbar sind, fallen darunter.
Die Anmeldung können Sie ganz einfach per Post, Fax oder online erledigen. Nutzen Sie dafür das Formular „Anmeldung“ in unserem Formularservice
Muss ich für die Sperrmüllabholung bezahlen?
Bei der Abholung von Sperrmüll fallen keine zusätzlichen Kosten an, da die Entsorgung von Sperrmüll Bestandteil der Abfallgebühren ist. Auch die Abgabe von Sperrmüll auf den Recyclinghöfen ist bis zu 3 m³ kostenfrei, wenn Sie Ihre Abgabekarte mitbringen. Ohne Abgabekarte oder bei mehr als 3 m³ entstehen Kosten entsprechend der Entgeltordnung.
Zusätzliche Gebühren für die Sperrmüllentsorgung fallen nur bei besonderen Service-Leistungen an, wie dem Eilservice (Abholung innerhalb von zwei Werktagen) oder dem Transportservice (Abholung direkt aus der Wohnung oder dem Keller).
Die gelben Säcke wurden nicht abgeholt. Was ist zu tun?
Die Entsorgung aller Verpackungsabfälle ist in Deutschland privatwirtschaftlich organisiert und wird daher nicht vom SBAZV durchgeführt. Die Finanzierung der Entsorgungsleistungen für Verpackungen aus Glas, Pappe/Papier, Kunststoff, Metall und Verbunde erfolgt über die Zahlung von Lizenzentgelten, welche die In-Verkehr-Bringer der Verpackungen an duale Systeme entrichten. Die Entsorgung von Verpackungen ist damit nicht Bestandteil der Abfallgebühren.
Die dualen Systeme beauftragen private oder öffentliche Entsorgungsunternehmen nach entsprechenden Ausschreibungen mit der Leistungserbringung des Einsammelns, Sortierens und Verwertens der Abfälle. Das derzeit beauftragte Entsorgungsunternehmen finden Sie unter wichtige Adressen. Bei Entsorgungsproblemen wenden Sie sich bitte direkt an das beauftragte Entsorgungsunternehmen.
Kann ich anstelle der gelben Säcke eine gelbe Tonne nutzen?
Im Verbandsgebiet des SBAZV erfolgt die Sammlung der Leichtverpackungen in der Regel über gelbe Säcke, gelbe Tonnen sind nur an genau definierten Anfallstellen, wie z. B. Großwohnanlagen oder im Gewerbebereich, zulässig.
Die Entsorgung aller Verpackungsabfälle ist in Deutschland privatwirtschaftlich organisiert und wird nicht vom SBAZV durchgeführt. Die Finanzierung der Entsorgungsleistungen für Verpackungen erfolgt über die Zahlung von Lizenzentgelten, welche die In-Verkehr-Bringer der Verpackungen an duale Systeme entrichten. Die Entsorgung wird nicht über die Abfallgebühren finanziert.
Die Art und Weise der Entsorgung der Verpackungsabfälle ist in einer sogenannten Abstimmungserklärung zwischen dem SBAZV und den dualen Systemen festgelegt. Darin ist bestimmt, dass die Leichtverpackungen in der Regel über gelbe Säcke entsorgt werden. Der SBAZV möchte diese Vereinbarung gern ändern und gelbe Tonnen einführen. Leider sperren sich die dualen Systeme dagegen. So lange hier keine Einigung erzielt wird, erfolgt die Entsorgung weiterhin über gelbe Säcke.
Bei Fragen zu den gelben Säcken wenden Sie sich bitte direkt an das von den dualen Systemen beauftragte Entsorgungsunternehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Meine Bankverbindung hat sich geändert, was muss ich tun?
Bitte teilen Sie uns die neue Bankverbindung des Kontoinhabers mit Originalunterschrift mit. Für entsprechende SEPA-Mitteilungen haben wir Ihnen ein Formular vorbereitet, dass Sie bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an uns zurücksenden. Sie können die Änderung auch direkt in unserem Kundenportal vornehmen.
Warum sind falsch entsorgte Li-Ionenbatterien so gefährlich?
In Entsorgungsanlagen und in Müllfahrzeugen stellen falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien eine akute Brandgefahr für Mensch und Maschinen dar. Bundesweit kommt es täglich zu Bränden in Entsorgungsanlagen und Müllfahrzeugen – fast immer ausgelöst durch falsch entsorgte Akkus und Batterien bzw. batteriehaltige Geräte. Sind Lithium-Ionen-Batterien beschädigt oder überhitzt, besteht akute Brandgefahr! Besonders im Müllsammelfahrzeug kann es durch den Pressvorgang schnell zu Beschädigungen oder zum Kurzschluss kommen. Darum gehören Batterien niemals in den Hausmüll. Vor der Rückgabe des Altgeräts Batterien unbedingt herauszunehmen und getrennt entsorgen. Lassen sich die Batterien nicht leicht aus dem Elektrogerät entnehmen, dann das komplette Altgerät an der Sammelstelle übergeben.
Weitere Infos unter www.batterie-zurueck.de.