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Aktuelle Ausfälle bei der Abfallentsorgung

Bei der derzeitigen Wetterlage kann es durch Glätte, Schnee und Eis dazu kommen, dass unsere Entsorgungsfahrzeuge manche Straßen nicht befahren können oder dürfen. In einem solchen Fall sind leider keine Nachfahrten/Nachholtermine möglich.
Bitte stellen Sie die zu entleerenden Behälter am Entleerungstag an der nächsten für Müllsammelfahrzeuge befahrbaren Straße bereit oder überbrücken Sie die Zeit bis zur nächsten Entsorgung durch die Nutzung von zugelassenen Abfallsäcken, die Sie bei verschiedenen Vertriebsstellen erwerben können. Wir bitten Sie, von telefonischen Rückfragen abzusehen. Danke für Ihr Verständnis.

Leider haben Sie noch nicht das nötige Lebensalter erreicht.
Papiercontainer werden entleert
© Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)

Neukunde

Jeder Eigentümer eines im Gebiet des Verbandes liegenden Grundstückes ist verpflichtet, dieses an die Abfallentsorgung des Verbandes anzuschließen (§ 5 der Abfallentsorgungssatzung des SBAZV). Diese Anschlusspflicht schreibt das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz vor. Die Entsorgung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle unterliegt ebenfalls dieser Anschlusspflicht.

Die Anmeldung kann per Post oder Fax erfolgen. Um Ihnen die Anmeldung zu erleichtern, können Sie hierfür das Formular Anmeldung, das Sie in unserem Formularservice finden, nutzen. Auch für die Mitteilung von Änderungen oder Eigentümerwechsel finden Sie die entsprechenden Formulare.

An-, Um-, Änderungs- und Abmeldungen sind nur in schriftlicher Form möglich.

Auslieferung der Behälter an Neukunden

Die Abfallbehälter werden innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung beim SBAZV ausgeliefert und vor dem Grundstück bereitgestellt. Mit dem Abfallbehälter wird Ihnen auch ein 240 Liter Papierbehälter für die Entsorgung von Altpapier zur Verfügung gestellt. Damit der SBAZV die Abfallbehälter dem Nutzer eindeutig zuordnen kann, bitten wir darum, das Grundstück mit Name, Straße und Hausnummer zu kennzeichnen, sofern dies noch nicht erfolgt sein sollte. 

Über die Gebühren und Leistungen informieren Sie sich bitte unter Gebühren und Leistungen oder auch in unserer Abfallgebührensatzung.