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Infopoint
© Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)

Verbandsinfos

Abfallwirtschaftskonzept

4. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes

Die Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) sind gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Der SBAZV, der als örE die Aufgaben der Abfallentsorgung wahrnimmt, ist demnach auch für die Erstellung des AWKs zuständig. Die inhaltlichen Vorgaben für das AWK regelt § 6 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (BbgAbfBodG).

Das AWK enthält unter anderem Angaben über Art, Menge, Herkunftsbereich sowie Verwertung oder Beseitigung der im Entsorgungsgebiet gegenwärtig und voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren anfallenden Abfälle, die Darstellung der Abfallbewirtschaftungsstrategie, die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, Angaben über bestehende Beseitigungs- und Verwertungsanlagen, notwendige Maßnahmen zur Planung, Errichtung und Änderung sowie zur Stilllegung, Sicherung und Rekultivierung der Abfallentsorgungsanlagen und die nachvollziehbare Darstellung einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit für die Abfallbeseitigung.

Das AWK enthält demnach den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung und ist Planungsgrundlage der kommunalen Abfallwirtschaft.

Das Abfallwirtschaftskonzept kann hier heruntergeladen werden: 

 

▼ Entwurf des AWK (PDF, 5,43 MB, nicht barrierefrei)

Verbandssatzung

Der SBAZV übernahm zum 01. Januar 1994 als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger seine ihm durch die Landkreise entsprechend der Verbandssatzung des SBAZV übertragenen Aufgaben. Rechtsgrundlage seiner Tätigkeit ist das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) vom 19. Dezember 1991 (GVBl. S. 685).

Die Verbandssatzung können Sie hier herunterladen:

 

▼ Verbandssatzung des SBAZV (PDF, 250 KB, nicht barrierefrei)