Satzungen und Ordnungen
Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung des SBAZV
Zum Auftrag des SBAZV gehört der Erlass von Abfall- und Abfallgebührensatzungen. Sie bilden die rechtlichen Grundlagen der Abfallentsorgung im gesamten Verbandsgebiet.
| Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung für 2026 |
| ▼ Abfallgebührensatzung gültig ab 1.1.2026 (PDF, 847 KB , nicht barrierefrei) |
| ▼ Abfallentsorgungssatzung gültig ab 1.1.2026 (PDF, 1,1 MB , nicht barrierefrei) |
| Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung für 2025 |
| ▼ Abfallgebührensatzung gültig ab 1.1.2025 (PDF, 847 KB , nicht barrierefrei) |
| ▼ Abfallentsorgungssatzung ab 1.1.2023 (PDF, 1,1 MB , nicht barrierefrei) |
Gebühren- und Benutzungsordnung der Recyclinghöfe
Bei Abgabe von Abfällen auf den Recyclinghöfen werden Gebühren gemäß der geltenden Gebührenordnung erhoben. Die Gebührenordnung setzt einheitliche Gebühren für die Annahme von Abfällen auf den Recyclinghöfen Ludwigsfelde, Luckenwalde und Niederlehme fest. Mit den kalkulierten Gebühren werden alle anteiligen Aufwendungen für den laufenden Betrieb der Recyclinghöfe, die Amortisation der Investitionen (Bau und Maschinentechnik), für den Transport sowie die Verwertung oder Behandlung der Abfälle abgedeckt. Die Gebühren für gewerbliche Anlieferer werden im Wesentlichen durch die Entsorgungskosten bestimmt. Für den Betrieb der Recyclinghöfe des SBAZV gilt einheitlich die Benutzungsordnung.
| Gebühren- und Benutzungsordnung der Recyclinghöfe für 2026 |
| ▼ Gebührenordnung 2026 (PDF, 318 KB , nicht barrierefrei) |
| ▼ Benutzungsordnung (PDF, 72 KB , nicht barrierefrei) |
| Gebühren- und Benutzungsordnung der Recyclinghöfe für 2025 |
| ▼ Gebührenordnung 2025 (PDF, 325 KB , nicht barrierefrei) |
| ▼ Benutzungsordnung (PDF, 72 KB , nicht barrierefrei) |