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Ein Mann im Hemd unterschreibt ein Dokument
© ScottGraham, Unsplash

Satzungen und Ordnungen

Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung des SBAZV

Zum Auftrag des SBAZV gehört der Erlass von Abfall- und Abfallgebührensatzungen. Sie bilden die rechtlichen Grundlagen der Abfallentsorgung im gesamten Verbandsgebiet.

 

 

Gebühren- und Benutzungsordnung der Recyclinghöfe

Bei Abgabe von Abfällen auf den Recyclinghöfen werden Gebühren gemäß der geltenden Gebührenordnung erhoben. Die Gebührenordnung setzt einheitliche Gebühren für die Annahme von Abfällen auf den Recyclinghöfen Ludwigsfelde, Luckenwalde und Niederlehme fest. Mit den kalkulierten Gebühren werden alle anteiligen Aufwendungen für den laufenden Betrieb der Recyclinghöfe, die Amortisation der Investitionen (Bau und Maschinentechnik), für den Transport sowie die Verwertung oder Behandlung der Abfälle abgedeckt. Die Gebühren für gewerbliche Anlieferer werden im Wesentlichen durch die Entsorgungskosten bestimmt. Für den Betrieb der Recyclinghöfe des SBAZV gilt einheitlich die Benutzungsordnung.