Abfallgebühren für Erholungsgrundstücke
Die Abfallgebühr für die Hausmüllentsorgung von Erholungsgrundstücken beträgt für jedes Grundstück 31,56 € im Jahr.
Bei der Berechnung der Gebührenhöhe für Erholungsgrundstücke wurde bereits berücksichtigt, dass diese Grundstücke in der Regel nur in den Sommermonaten, und auch dann nur an wenigen Tagen genutzt werden. Es ist davon auszugehen, dass Restabfälle im Allgemeinen nicht zu vermeiden sind. Auch wenn Pflanzenreste auf dem Grundstück kompostiert werden, sind weitere Abfallarten zu entsorgen, für deren Beseitigung der SBAZV als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig ist.
In der Abfallgebühr sind eine Reihe von Leistungen enthalten, u. a. die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll, Altpapier, Altmetall, Schadstoffen, illegal abgelagerter Abfälle, die Abholung von Elektro- und Elektronikgroßgeräten sowie die Verwaltungsaufwendungen. Sie berechtigt zum kostenlosen Bezug von 5 zugelassenen Abfallsäcken (vom SBAZV) oder zu 4 Entleerungen eines 80 l Abfallbehälters bzw. 3 Entleerungen eines 120 l Abfallbehälters.
Die Entleerungsgebühr für jede weitere Entleerung bestimmt sich nach der Anzahl und der Größe des vorgehaltenen Abfallbehälters sowie nach der Häufigkeit der Leerung. Sie beträgt je zusätzliche Entleerung eines Abfallbehälters mit:
| 80 l Fassungsvermögen | 3,16 € |
| 120 l Fassungsvermögen | 4,21 € |
Die Gebühr für einen zusätzlichen zugelassenen Abfallsack beträgt 3,50 €. Die Abfallsäcke erhalten Sie bei den entsprechenden Vertriebsstellen des Verbandsgebietes.