Abfallgebührenbescheid
Erläuterungen zur Gebührenberechnung
Sie erhalten einmal im Jahr einen Bescheid über Ihre Abfallgebühren für den Grundbetrag, die Behältermiete und die voraussichtlichen Behälterentleerungen im laufenden Kalenderjahr.
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Die vom Verband erhobenen Abfallgebühren bilden die Grundlage für eine saubere, umweltgerechte und gut organisierte Abfallentsorgung. Die für die Abfallentsorgung anfallenden Gebühren sind kostendeckend kalkuliert. Der Verband als öffentlich-rechtlicher-Entsorgungsträger darf keine Gewinne erwirtschaften.
Bei den Erholungsgrundstücken bleibt es wie bisher bei einem Zahlungstermin. In der Abfallgebühr für Erholungsgrundstücke ist der kostenlosen Bezug von 5 zugelassenen Abfallsäcken oder 4 Entleerungen eines 80 l Abfallbehälters bzw. 3 Entleerungen eines 120 l Abfallbehälters enthalten. Der Wertcoupon für die zugelassenen Abfallsäcke, wenn kein Abfallbehälter genutz wird, befindet sich auf der letzten Seite am unteren Ende des Gebührenbescheides. Er ist mit einem Wasserzeichen versehen und somit fälschungssicher. Der Wertcoupon kann in den Vertriebsstellen gegen 5 zugelassene Abfallsäcke getauscht werden.
Erläuterungen zum Gebührenbescheid
Ein Gebührenbescheid enthält verschiedene Angaben, die auf den ersten Blick nicht immer selbsterklärend sind. Damit Sie Ihren Gebührenbescheid leichter nachvollziehen können, haben wir die einzelnen Bestandteile nummeriert und kurz beschrieben. So können Sie Schritt für Schritt nachvollziehen, wie sich die Beträge zusammensetzen und wo Sie bestimmte Informationen finden.
(1) Postanschrift des Gebührenpflichtigen oder des Zustellbevollmächtigten (z. B. Hausverwaltung)
(2) Objekt-Nr.: Eineindeutige Nummer des angeschlossenen Entsorgungsgrundstückes
(3) für Objekt: Adresse des angeschlossenen Grundstückes, für das der Gebührenbescheid gilt.
(4) Zahlungshinweise: Übersicht über die Abschlagszahlungen, das jeweilige Fälligkeitsdatum, die Höhe des Betrages, sowie die Bezahlmöglichkeiten.
Sie erhalten für die zweite Zahlung keine gesonderte Zahlungsaufforderung!
Wir empfehlen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, so kann keine Zahlung versehentlich vergessen werden und es kommt nicht zum unnötigen Mahnverfahren.
(5) Festsetzung der Abfallgebühren: Die Abfallgebühren werden je Gebührenart festgesetzt. Für Wohngrundstücke setzten sich die Abfallgebühren aus Grundbetrag je Person (a), Entleerungsgebühr (b) und Behältermietgebühr (c) zusammen, ggf. werden zusätzliche Gebührenarten wie Holservicegebühr o. ä. aufgeführt.
(6) Festsetzung der Abfallgebühren: Mit dem Abfallgebührenbescheid werden Sie zur Zahlung einer Vorauszahlung auf die Entleerungsgebühr aufgefordert. Die tatsächliche Anzahl der Entleerungen wird mit dem Chipsystem ermittelt und nach Ablauf des Jahres die endgültige Entleerungsgebühr (b) festgesetzt. Änderungen der Personenzahl (a) oder der Behälteranzahl bzw. Behältergröße (c) im vergangenen Jahr werden hier ebenfalls berechnet. Nach Verrechnung der mit dem letzten Abfallgebührenbescheid geforderten Vorauszahlung ergibt sich gegebenenfalls eine Nachforderung bzw. Gutschrift, die bei der Festsetzung der Abfallgebühren des laufenden Jahres berücksichtigt ist.
(7) Festsetzung der Abfallgebühren: Bei der Berechnung der Vorauszahlung auf die Entleerungsgebühr wird die Anzahl der im vergangenen Jahr in Anspruch genommenen Entleerungen zu Grunde gelegt. War das Grundstück im Vorjahr nicht an die Abfallentsorgung angeschlossen, wird die Entleerungsgebühr in Höhe der Hälfte der Anzahl der im Kalenderjahr möglichen Entleerungen erhoben.
(8) Berechnung der Abschlagszahlungen: Der Gesamtbetrag der Abfallgebühren wird durch zwei Raten geteilt. Sofern sich aus der Abrechnung von Vorjahr eine Gutschrift oder eine Nachforderung ergibt, wird dieser Betrag mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet (die genauen Zahlungen und Fälligkeiten finden Sie auf Seite 1 des Gebührenbescheides).
ACHTUNG: Änderungen (z. B. in Bezug auf die Personenanzahl) müssen unverzüglich mitgeteilt werden - online, per Fax oder Brief (nicht telefonisch). Die Verrechnung erfolgt dann mit dem Abfallgebührenbescheid im folgenden Jahr. Eine Ausnahme ist die Abmeldung bzw. der Eigentümerwechsel (z. B. durch Grundstücksverkauf) – hier erfolgt die Abrechnung zeitnah.
Gebührenflyer für Wohnungsgrundstücke zum Download (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei)
Neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen
Anfang Oktober 2025 trat mit der "Empfängerüberprüfung" (Verification of Payee, VoP) eine neue EU-Verordnung in Kraft. Bevor eine Überweisung ausgeführt werden kann, prüfen die Banken automatisch, ob der Empfängername und die eingegebene IBAN des Empfängers zueinander passen.
Die Empfängerüberprüfung soll dazu beitragen, Betrugsversuche – insbesondere bei Fehlleitungen von Zahlungen – frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Durch den Abgleich von Empfängername und IBAN wird sichergestellt, dass Zahlungen an die tatsächlich beabsichtigte Person oder Organisation erfolgen.
Zahlungsempfänger für die Überweisung der Abfallgebühren: Südbrandenburgischer Abfallzweckverband
Geben Sie als Empfänger genau diesen Namen an, ohne Abkürzungen oder weitere Zusätze. Sie vermeiden dadurch die automatischen Nachfragen der Bank.
Die Verwendung von Abkürzungen, wie SBAZV oder das Weglassen (nur Abfallzweckverband oder nur Südbrandenburgischer) führen zu einer automatischen Nachfrage der Bank bei Ihnen und die Überweisung wird erst nach Ihrer Bestätigung ausgeführt. Ändern Sie ggf. Ihre Überweisungsvorlagen im Bankprogramm.
Was tue ich, wenn ich eine Warnmeldung erhalten habe oder die Ausführung der Überweisung abgelehnt wurde?
Prüfen Sie die Schreibweise des Empfängers und die IBAN, sie lautet wie folgt:
Empfänger: Südbrandenburgischer Abfallzweckverband IBAN: DE98 1605 0000 3642 0216 10 |
Wenn alles richtig ist, senden Sie die Überweisung erneut.
Nähere Auskünfte zur Empfängerüberprüfung erhalten Sie nur von Ihrer Hausbank.
Die Empfängerüberprüfung ist eine gesetzliche Vorgabe, sie ist bei Verbrauchern nicht deaktivierbar.