Sonderabfall
In jedem Haushalt fallen schadstoffhaltige Abfälle, die als Sonderabfall entsorgt werden müssen, an. Dazu gehören z. B. Altfarben, Lacke, Lösemittel und Batterien. Gelangen diese unkontrolliert in die Umwelt, können sie das Grundwasser gefährden oder giftige Gase entwickeln. Daher muss ihre Entsorgung sorgfältig geplant und durchgeführt werden.
Das gehört dazu:
- Akkus, Batterien, Knopfzellen, Autobatterien
- Altmedikamente
- Bremsflüssigkeit, Ölfilter
- Chemikalienreste, Fotochemikalien, Laugen, Säuren
- Farben, Lacke, Klebstoffe, Holzschutzmittel
- Fette, Öle, Wachse
- Frostschutzmittel, Lösungsmittel
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Reinigungs- und Putzmittel
- Spraydosen und andere Verpackungen mit schädlichen Restinhalten
- Teerhaltige Bitumenabfälle (flüssig)
Das gehört nicht dazu:
Komplett ausgehärtete Farben, Schäume
-> Restabfallbehälter- restentleerte Behälter von Dispersionsfarben
-> Gelber Sack
Entsorgungswege
Schadstoffmobil
Schadstoffhaltige Abfälle können in haushaltsüblichen Mengen am Schadstoffmobil kostenlos abgegeben werden. Die Sammlung über das Schadstoffmobil erfolgt in jedem Ort des Verbandsgebietes zweimal pro Jahr. Die genauen Termine können Sie dem Tourenplan entnehmen. Art und Menge der Abfälle, die Sie am Schadstoffmobil abgeben können, ist in der Abfallentsorgungssatzung Anhang 1 geregelt.
▼ Liste der schadstoffhaltigen Abfälle (PDF, 586 KB, nicht barrierefrei)
Recyclinghof
Schadstoffhaltige Abfälle können auch auf den Recyclinghöfen in:
- Niederlehme
- Luckenwalde
- Ludwigsfelde
abgegeben werden. Kleinmengen sind kostenfrei. Die kostenfreien Mengen sowie die Gebühren für größere Mengen entnehmen Sie bitte der gültigen Gebührenordnung für die Recyclinghöfe.
Abholservice für große Mengen
Für größere Mengen (jedoch nicht mehr als 2.000 kg / Jahr und Abfallerzeuger) können Sie unseren Abrufservice nutzen. Die Abholung ist jedoch kostenpflichtig. Über die Anmeldepauschale und die Entsorgungskosten je nach Abfallart informieren Sie sich bitte in der Abfallgebührensatzung oder in unserem Infoflyer. Den Infoflyer und den Anmeldeschein können Sie unter Formulare/Anmeldescheine herunterladen. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Abfallberatung.
Rücknahme durch den Handel
- Gemäß Batterieverordnung ist der Handel verpflichtet, Ihre Batterien zurückzunehmen.
- Auch Altöl nimmt der Handel zurück, jedoch nur die Menge, die tatsächlich dort gekauft wurde. Sie müssen die Quittung vorweisen können!
- Viele Apotheken nehmen auch Altmedikamente zurück.
Entsorgung von PU-Schaumdosen
Gebrauchte PU-Schaumdosen sind als gefährlicher Abfall eingestuft. Sie gehören nicht in den Rest- oder Baumischabfall oder in den gelben Sack. Die Hersteller der PU-Schaumdosen haben mit der PDR Recycling GmbH & Co KG ein Rücknahmesystem aufgebaut, mit dem diese Dosen erfasst und einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt werden.
Der SBAZV hat sich ebenfalls diesem Rücknahmesystem angeschlossen. Bei Bedarf können die gebrauchten PU-Schaumdosen auf den Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden.
In einem mehrstufigen Recyclingverfahren werden dann aus den Dosen Edelmetalle, hochwertige Kunststoffe und Stahl als Sekundärrohstoffe zurückgewonnen.
HinweisAuf Grund des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zählen Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren zur Gruppe 3 der Elektro- und Elektronikgeräte. Ihre Entsorgung erfolgt weiterhin wie bereits bisher auf separatem Wege. |