Grünabfälle
Laub, Rasenschnitt und andere Gartenabfälle sind viel zu wertvoll für die Restmülltonne. Sie können durch Kompostieren in hochwertigen Naturdünger umgewandelt werden. Die Kompostierung von Gartenabfällen ist sicher die kostengünstigste Möglichkeit, Grünabfälle zu verwerten. Wer nicht selbst kompostieren kann oder möchte, sollte seine Grünabfälle über den SBAZV entsorgen.
Das gehört dazu:
- Rasen-, Baum- und Strauchschnitt
- Unkraut
- Äste, Baumstubben
- Laub, Tannennadeln und Zapfen
- Balkonpflanzen
- Schnittblumen
Das gehört nicht dazu:
- Fleisch, gekochte Speisereste, Gräten, Knochen -> Restabfallbehälter
Entsorgungswege
Kompostierung
Die Grünabfälle können im eigenen Garten gemeinsam mit Küchenabfällen wie Obst- und Gemüseresten, Kaffeefilter, Eierschalen u. a. kompostiert werden.
▼ Leitfaden zur Kompostierung (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei)
Die Abholung erfolgt von März bis Dezember in einem vier- bzw. zweiwöchentlichen Rhythmus direkt vor Ihrem Grundstück. Die genauen Termine finden Sie unter Entsorgungstermine.
Die Laubsäcke und Banderolen können Sie in den bekannten Vertriebsstellen käuflich erwerben. Die Adressen finden Sie unter Vertriebsstellen.
Hinweis
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Gelbe Karte für den Laubsack
Bei „übervollen“ Laubsäcken erhalten die Bürger eine „gelbe Karte“ als Hinweis, dass der Laubsack zu schwer war. Im Wiederholungsfall muss man damit rechnen, dass der Laubsack nicht mehr entsorgt wird. Also bitte denken Sie daran: Das Gewicht beachten (max. 20 kg) und die Säcke in jedem Fall zugebunden bereitstellen. Offen stehen gelassene Laubsäcke werden bei Regen immer schwerer und ein offener Sack ist für die Müllwerker auch nur sehr schwer händelbar.
Recyclinghof
Grünabfall kann ebenso auf den Recyclinghöfen in Niederlehme, Luckenwalde und Ludwigsfelde – ohne Laubsack bzw. Banderole – abgegeben werden.
Die Preise entnehmen Sie bitte der gültigen Gebührenordnung.
Größere Mengen werden auch an Kompostierungsanlagen angenommen. Hier gelten die Annahmebedingungen der Anlagen.
Das ist verboten
Grünabfälle schaden dem Wald!
Häufig werden Grünabfälle wie z. B. Strauch- und Rasenschnitt illegal in Waldgebieten entsorgt. Das ist verboten. Entgegen der allgemeinen Ansicht entstehen erhebliche Schäden am Ökosystem Wald:
- Der Boden wird überdüngt. Brennesseln und nicht einheimische Arten breiten sich aus und verdrängen heimische Pflanzen.
- Durch Obstbaumschnitt können Pilzkrankheiten auf Waldbäume übertragen werden.
- Durch Verdichtung z. B. bei größeren Mengen von Rasenschnitt entstehen Schimmel- und Gärungsprozesse. Die Mikroorganismen und Kleinstlebewesen sind nicht mehr in der Lage, die zusätzliche Biomasse in Humus umzusetzen.
Die Folge: Der natürliche Kreislauf wird unterbrochen. Die Bäume werden wurzelkrank und sterben ab.
Holzfeuer im Freien
Das private Verbrennen von Gartenabfällen ist ausnahmslos verboten. Dies regelt die Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung in Paragraf 4: „Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten ist nicht zulässig.“ Kleine Holzfeuer sind ohne behördliche Ausnahme vom Verbrennungsverbot nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Größe des Holzhaufens darf im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht übersteigen. Für ein Feuer im Freien darf ausschließlich naturbelassenes, trockenes Holz wie Holzscheite, kurze Äste und Reisig, verwendet werden. Gartenabfälle wie Rasenschnitt und Laub sowie frischer Baum- und Strauchschnitt, dürfen nicht verbrannt werden.
Nähere Informationen dazu finden Sie im Flyer vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg:
▼ Flyer Holzfeuer im Freien (PDF, 857 KB , nicht barrierefrei)