Elektronikschrott
Elektro- und Elektronikaltgeräte zählen zu den gefährlichen Abfällen und dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Insbesondere falsch entsorgte batteriehaltige Altgeräte und lose Batterien sorgen immer wieder für Brände in Entsorgungsunternehmen und schaden Mensch und Umwelt. Deshalb sind Elektrogeräte mit einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet.
Elektrogeräte enthalten Unmengen verschiedener Substanzen, u. a. Gold, Aluminium und Kupfer, aber auch umweltgefährdende Stoffe wie z. B. Blei, Quecksilber oder FCKW. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Die Umwelt wird in doppelter Weise entlastet, da Ressourcen geschont und die Schadstoffgehalte des Restmülls deutlich verringert werden.
Für eine optimale Sortierung und die Möglichkeit zur Wiederverwertung wird Elektroschrott in sechs verschiedene Sammelgruppen unterschieden. Für die fachgerechte Entsorgung und Wiederaufarbeitung der Wertstoffe ist es wichtig, dass die E-Geräte in die richtigen Sammelgruppen sortiert werden.
Das gehört dazu:
- Wärmeüberträger:
- Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte, Wärmepumpen, ölgefüllte Radiatoren, Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie u.ä.
- Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten:
- Fernsehgeräte, Monitore (unabhängig von der Bildschirmgröße), Notebooks, Tablets, E-Book-Reader u.ä.
- Lampen:
- Gasentladungslampen, LED-Lampen, Leuchtstofflampen und Lampen
- Großgeräte - mindestens eine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm:
- Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herde und Backöfen, IT- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, elektrische und elektronische Werkzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Nachtspeicheröfen u.ä.
- Kleingeräte - keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm:
- Mikrowellengeräte, Kochplatten, Toaster, Bügeleisen, Spielzeuge, Föne, Kameras, Handys, Navigationsgeräte, Rauchmelder, Ventilatoren, Bohrmaschinen u.ä.
- Photovoltaikmodule
Das gehört nicht dazu:
- Gasherde, Benzinrasenmäher -> Altmetall
- Glühbirnen -> Restabfallbehälter
- ortsfeste und industrielle Großwerkzeuge/-geräte (z. B. Kühltheken, Industrieroboter, stationäre Waagen, stationäre Bohrmaschinen),
- implantierte und infektiöse Medizinprodukte
Entsorgungswege
Abholung von zu Hause
Elektr. Großgeräte (mindestens eine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm) wie z. B. Waschmaschinen, Kühl-/Wärmegeräte (bis 500 l Nutzvolumen), Fernseher, E-Herde können Sie bequem vor Ihrem Grundstück abholen lassen (außer Nachtspeicherheizgeräte und Photovoltaikmodule). Den Abholtermin beantragen Sie telefonisch oder über das Online-Formular. Es fallen dabei keine weiteren Kosten an. Der SBAZV bietet diesen Service auch für die Abholung kleiner E-Geräte an, wenn diese gemeinsam mit einem der Großgeräte angemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Großgeräte nur abholen, wenn deren Verladung ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust durch eine Person gefahr- und schadlos möglich und zumutbar ist.
Schadstoffmobil
Kleine elektrische Geräte, die nicht größer als 30 x 30 x 30 cm sind, können am Schadstoffmobil abgegeben werden. Die Termine finden Sie im Tourenplan.
Recyclinghof
Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten können auf den Recyclinghöfen kostenlos abgegeben werden (ohne Abgabekarte). Für die einzelnen Gruppen stehen verschiedene Container bereit.
Hier finden Sie weitere wichtige Hinweise zur Entsorgung von Elektronikschrott
Rückgabe im Handel
Regelungen zur der Rückgabe im stationären Handel
Der Handel ist verpflichtet, bis zu drei E-Geräte mit einer Kantenlängen vom maximal 25 cm kostenlos zurückzunehmen. Dies gilt für Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m² und auch für Supermärkte und Lebensmitteldiscounter, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m² verfügen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte im Angebot haben. Für größere E-Geräte greift die Rücknahmepflicht beim Kauf eines neuen Gerätes. Generell kann beim Kauf eines neuen Elektrogeräts ein Altgerät der gleichen Art kostenfrei zurückgeben werden. Auch wenn man sich ein neues Elektrogerät nach Hause liefern lässt, hat man insbesondere bei größeren Geräten die Möglichkeit, das Altgerät zeitnah abholen zu lassen.
Regelungen zur Rückgabe im Online- und Versandhandel
Auch der Online- und Versandhandel mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m² ist zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Der Händler muss den Käufer grundsätzlich über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe bzw. kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren. Weitere wichtige Hinweise und genaue Informationen insbesondere zur Rücknahme beim Online- und Versandhandel finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamtes.
Sicher recyceln
E-Geräte, die Sie auf unseren Recyclinghöfen abgeben oder von uns bei Ihnen abholen lassen, werden nach den gesetzlichen Regelungen sortiert und ausschließlich an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zum Recycling weitergeleitet – so können Sie sicher sein, dass kein E-Schrott in der Umwelt und auch nicht im Restmüll landet. Geben Sie Ihren Elektroschrott nicht an gewerbliche Sammler, wie zum Beispiel Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, ab. Diese sind in der Regel nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden.
Altes und Gebrauchtes wertschätzen!
Bevor Sie noch funktionstüchtige Elektrogeräte zur Entsorgung anmelden, sollten Sie bei gemeinnützigen Organisationen zur weiteren Verwendung nachfragen. Damit unterstützen Sie nicht nur soziale Projekte, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung. Adressen und Ansprechpartner finden Sie hier.
Natürlich können Sie auch entsprechende Onlineportale wie www.kleinanzeigen.de nutzen, um noch gut erhaltene Dinge weiter zugeben.
Manche defekte Geräte lassen sich auch noch reparieren. Hier bieten sich Reparaturcafés an. Rund 1060 Repair-Cafés mit Adressen und Terminen listet die Internetseite www.reparatur-initiativen.de für Deutschland derzeit. Viele Adressen finden Sie ebenfalls über https://repaircafe.org/de. Der Reparaturversuch lohnt sich allemal: Im günstigsten Fall kann das Gerät vor Ort kostenfrei wieder zum Laufen gebracht werden.
Löschen persönlicher Daten
Bitte beachten Sie bei der Abgabe von elektronischen Geräten mit Speichermedium (Computer, Smartphones usw.), dass Sie für das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten selbst verantwortlich sind. Gemäß § 18 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) haben Sie als (Alt-)Besitzer eine Eigenverantwortung für die Löschung Ihrer persönlichen Daten. Der SBAZV übernimmt keine Haftung für die Daten, welche sich zum Entsorgungszeitpunkt auf den elektronischen Geräten befinden!
Wir empfehlen Ihnen, mit spezieller Software durch Überschreiben die Daten auf Ihren Speichermedien vollständig und nicht wiederherstellbar zu löschen. Sollte dies aufgrund eines technischen Defektes nicht mehr möglich sein, machen Sie das Speichermedium mit mechanischen Hilfsmitteln unbrauchbar.
Akkus, Batterien und Leuchtmittel entfernen!
Frei zugängliche Batterien und Akkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind (z. B. Bohrmaschine, Akku-Schrauber, Notebooks) müssen aus dem Elektroaltgerät entfernt und separat abgegeben werden.
Altgeräte mit fest eingebauten Li-Akkus (z. B. Tabletts, Handys) sollten möglichst „schonend“ behandelt werden, um das Freilegen des Akkus durch Beschädigung zu vermeiden. Durch mechanische Beschädigungen können gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, welche stark reizend, brennbar oder sogar giftig sein können. Ein Kurzschluss kann zu Überhitzung und zum Brand führen oder einen starken Stromschlag verursachen. Auch Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen und gesondert abzugeben.
Weitere Hinweise zur Batterierücknahme und zum Recycling finden Sie unter: www.batterie-zurueck.de
Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten
Unzerlegte Nachtspeicherheizgeräte unterliegen dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Nachtspeicherheizgeräte können Asbest und andere giftige Stoffe wie chromathaltige Kernsteine und PCB-haltige Bauteile enthalten. Deshalb sollten private Haushalte nur zugelassene Fachfirmen (gemäß TRGS 519) mit dem Rückbau bzw. der Vor-Ort-Demontage asbesthaltiger Nachtspeicherheizgeräte beauftragen und die Geräte weder selber zerlegen noch abtransportieren. Eine Anlieferung auf dem Recyclinhof ist generell mit dem SBAZV vorher abzustimmen.
Ansprechpartner: Herr Milaeff (03378 5180165, milaeff@sbazv.de)
▼ Merkblatt Nachspeicherheizgeräte (PDF, 121 KB, nicht barrierefrei)