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Bauschutt im Container
© SBAZV

Bauabfälle

Bei Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten fallen verschiedene Abfälle an, die allgemein als Bauabfälle bezeichnet werden. Je sortenreiner die Abfälle erfasst werden, desto einfacher und kostengünstiger ist deren Verwertung bzw. Entsorgung.

Das gehört dazu

  • Asbestabfälle
  • Bauschutt
  • Baumischabfälle
  • Bodenaushub
  • Bau- und Abbruchholz
  • Dämmstoffe
  • Gipsabfälle
  • Teerpappe

Das gehört nicht dazu

  • Hausmüll 
    → Restabfallbehälter
  • Schadstoffe, wie Farben u. ä. 
    → Schadstoffentsorgung

Entsorgungswege

Recyclinghof

Bauabfälle werden vom Verband nicht abgeholt. Sie können aber auf den Recyclinghöfen des SBAZV abgegeben werden. Den Transport dahin müssen Sie selbst organisieren. Bestimmte Abfälle aus dem Baubereich sind auf Grund ihres Schadstoffgehaltes als gefährlicher Abfall eingestuft und müssen getrennt von anderen Abfällen entsorgt werden, wie z. B. Asbest, Dachpappe, Bau- und Abbruchholz, Altholzfenster oder Dämmmaterial. Auch belasteter Bauschutt, z. B. vom Schornsteinabriss sowie mit Schadstoffen belasteter Boden müssen getrennt von den anderen Abfällen entsorgt werden.

Getrennt zu haltende Fraktionen

Bauschutt (ohne gefährliche Stoffe, ohne Fliesen und Keramik, frei von Störstoffen, Kantenlänge < 30 cm)

  • mineralische Abfälle, wie Steine, Ziegel, Beton
  • Es dürfen keine Fliesen und Keramik und keine Störstoffe wie z. B. Metalle, Holz oder Isoliermaterialien enthalten sein.

Bauschutt (ohne gefährliche Stoffe, mit Störstoffen, mit Fliesen und Keramik, Kantenlänge > 30 cm)

  • Betonabbruch, Zaunpfähle, Deckenträger, Fliesen, Sanitärkeramik u. a.
  • Es dürfen auch nicht mineralische Materialien enthalten sein, soweit diese fest mit den mineralischen Bauteilen verbunden sind.

Gipsabfälle

  • Gipskartonplatten, Gipsbauplatten, Baugips, Gipsformteile, Gasbeton

Bau- und Abbruchholz

  • Bretter von Verschalungen, Türen, Dachlatten, Balken, Bretter, Bahnschwellen, imprägnierte Gartenmöbel, Zaunpfähle und Zaunteile aus Holz, Fußbodenbretter
Altholzfenster

Siedlungsmischabfall (Baumischabfall)

  • Badewannen, Duschtassen, Kunststoffrohre, Strohmatten, Folien, Kunststofffenster, Dachrinnen

Teerpappe

  • Halten Sie die Stücke möglichst frei von Anhaftungen wie Styropor, Holz o. ä.

Dämmstoffe

  • getrennt nach Mineralwolle und Polystyrol (Styropor)

 

Hinweis: 
Mineral-/Glaswollen sind in verpacktem Zustand anzuliefern. Die Verpackung muss staubdicht und ausreichend reißfest sein, um den gefahrlosen Umschlag in den Transportcontainer zu ermöglichen.

Tipp:
Überlassen Sie Arbeiten mit Asbest Fachfirmen, die den gesundheitsgerechten Umgang mit diesen Krebs erregenden Stoffen garantieren.

Containerdienst

Sollten Sie keine Transportmöglichkeiten haben, bieten wir über die REST GmbH auch einen Containerdienst an. Über die Containerarten können Sie sich unter www.restgmbh.de informieren.

Hinweis

Geringe Mengen Bauabfälle ohne Schadstoffanteile können auch über den Restabfallbehälter entsorgt werden. Dabei ist das zulässige Gewicht zu beachten.

 

Altholz (PDF, 661 KB , nicht barrierefrei)

Bauabfälle (PDF, 671 KB, nicht barrierefrei)