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Papiercontainer werden entleert
© Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)

Gebührenbescheid

Erläuterungen zur Gebührenberechnung

Sie erhalten einmal im Jahr einen Bescheid über Ihre Abfallgebühren für den Grundbetrag und die voraussichtlichen Behälterentleerungen im laufenden Kalenderjahr.

  • Die Behälterentleerungen werden anhand der Entleerungen des vergangenen Jahres berechnet und im darauffolgenden Jahr mit den tatsächlich erfolgten Entleerungen verrechnet.
  • Änderungen der Behälteranzahl bzw. Behältergröße im vergangenen Jahr werden im nächsten Gebührenbescheid berücksichtigt.
  • Die komplette Gebühr muss nicht sofort entrichtet werden. Hierfür gibt es zwei Abschlagszahlungen.
  • Der Gesamtbetrag der Vorauszahlungen wird durch zwei Raten geteilt. Sofern sich aus der Abrechnung des Vorjahres eine Gutschrift oder eine Nachforderung ergibt, wird dieser Betrag mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet.

Die vom Verband erhobenen Abfallgebühren bilden die Grundlage für eine saubere, umweltgerechte und gut organisierte Abfallentsorgung. Die für die Abfallentsorgung anfallenden Gebühren sind kostendeckend kalkuliert. Der Verband als öffentlich-rechtlicher-Entsorgungsträger darf keine Gewinne erwirtschaften.

Erläuterungen zum Gebührenbescheid

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(1) Postanschrift des Gebührenpflichtigen oder des Zustellbevollmächtigten (z. B. Hausverwaltung)

(2) Objekt-Nr.: Eineindeutige Nummer des angeschlossenen Entsorgungsgrundstückes (ehemals Gebührenbescheidnummer)

(3) für Objekt: Adresse des angeschlossenen Grundstückes, für das der Gebührenbescheid gilt.

(4) Zahlungshinweise: Übersicht über die Abschlagszahlungen, das jeweilige Fälligkeitsdatum, die Höhe des Betrages, sowie die Bezahlmöglichkeiten.

Sie erhalten für die zweite Zahlung keine gesonderte Zahlungsaufforderung!

Wir empfehlen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, so kann keine Zahlung versehentlich vergessen werden und es kommt nicht zum unnötigen Mahnverfahren.

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(5) Festsetzung der Abfallgebühren: Die Abfallgebühren werden je Gebührenart festgesetzt. Bei Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen setzten sich die Abfallgebühren aus Grundbetrag (a) je Behälterund der Entleerungsgebühr (b) je Behälter und Anzahl der Entleerungen zusammen, ggf. werden zusätzliche Gebührenarten wie Holservicegebühr o. ä. aufgeführt.

(6) Festsetzung der Abfallgebühren: Mit dem letzten Abfallgebührenbescheid wurden Sie zur Zahlung einer Vorauszahlung auf die Entleerungsgebühr aufgefordert. Die tatsächliche Anzahl der Entleerungen wurde mit dem Chipsystem ermittelt und jetzt nach Ablauf des Jahres wird die endgültige Entleerungsgebühr (b) festgesetzt. Änderungen der Behälteranzahl bzw. Behältergröße im vergangenen Jahr werden hier ebenfalls berechnet. Nach Verrechnung der mit dem letzten Abfallgebührenbescheid geforderten Vorauszahlung ergibt sich gegebenenfalls eine Nachforderung bzw. Gutschrift, die bei der Festsetzung der Abfallgebühren berücksichtigt ist.

(7) Festsetzung der Abfallgebühren für das laufende Jahr: Bei der Berechnung der Vorauszahlung auf die Entleerungsgebühr wird die Anzahl der im vergangenen Jahr in Anspruch genommenen Entleerungen zu Grunde gelegt. War das Grundstück im Vorjahr nicht an die Abfallentsorgung angeschlossen, wird die Entleerungsgebühr in Höhe der Hälfte der Anzahl der im Kalenderjahr möglichen Entleerungen erhoben.

(8) Berechnung der Abschlagszahlungen: Der Gesamtbetrag der Abfallgebühren wird durch zwei Raten geteilt. Sofern sich aus der Abrechnung vom vergangenen Jahr eine Gutschrift oder eine Nachforderung ergibt, wird dieser Betrag mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet (die genauen Zahlungen und Fälligkeiten finden Sie auf Seite 1 des Gebührenbescheides).

ACHTUNG: Alle Änderungen, die die Abfallgebühren betreffen, müssen schriftlich mitgeteilt werden - online, per Fax oder Brief (nicht telefonisch). Die Verrechnung erfolgt dann mit dem Abfallgebührenbescheid im folgenden Jahr. Eine Ausnahme ist die Abmeldung (z. B. bei Geschäftsaufgabe) – hier erfolgt die Abrechnung zeitnah.

Hier finden Sie weitere Informationen:

▼ Gebührenflyer Gewerbe (PDF, 2 MB, nicht barrierefrei)