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© markus Winkler

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Änderungen der Personenzahl melden?

Wenn sich etwas ändert, wie zum Beispiel die Zahl der gemeldeten Personen, müssen Sie uns das melden. Nutzen Sie dafür gerne das Formular für An- und Änderungsmeldungen.

Ich habe ein Grundstück neu erworben. Was muss ich jetzt tun?

Herzlichen Glückwunsch zum neuen Grundstück! Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin im Gebiet des Verbandes sind Sie verpflichtet, Ihr Grundstück an die Abfallentsorgung des SBAZV anzuschließen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Brandenburgischen Abfallgesetz und der Abfallentsorgungssatzung des Verbandes. Auch Betriebe, deren Abfälle mit Hausmüll vergleichbar sind, fallen darunter.

Die Anmeldung können Sie ganz einfach per Post, Fax oder online erledigen. Nutzen Sie dafür das Formular „Anmeldung“ in unserem Formularservice

Die gelben Säcke wurden nicht abgeholt. Was ist zu tun?

Die Entsorgung aller Verpackungsabfälle ist in Deutschland privatwirtschaftlich organisiert und wird daher nicht vom SBAZV durchgeführt. Die Finanzierung der Entsorgungsleistungen für Verpackungen aus Glas, Pappe/Papier, Kunststoff, Metall und Verbunde erfolgt über die Zahlung von Lizenzentgelten, welche die In-Verkehr-Bringer der Verpackungen an duale Systeme entrichten. Die Entsorgung von Verpackungen ist damit nicht Bestandteil der Abfallgebühren.
Die dualen Systeme beauftragen private oder öffentliche Entsorgungsunternehmen nach entsprechenden Ausschreibungen mit der Leistungserbringung des Einsammelns, Sortierens und Verwertens der Abfälle. Das derzeit beauftragte Entsorgungsunternehmen finden Sie unter wichtige Adressen. Bei Entsorgungsproblemen wenden Sie sich bitte direkt an das beauftragte Entsorgungsunternehmen.