Häufig gestellte Fragen
Muss ich Änderungen der Personenzahl melden?
Wenn sich etwas ändert, wie zum Beispiel die Zahl der gemeldeten Personen, müssen Sie uns das melden. Nutzen Sie dafür gerne das Formular für An- und Änderungsmeldungen.
Ich habe ein Grundstück neu erworben. Was muss ich jetzt tun?
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Grundstück! Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin im Gebiet des Verbandes sind Sie verpflichtet, Ihr Grundstück an die Abfallentsorgung des SBAZV anzuschließen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Brandenburgischen Abfallgesetz und der Abfallentsorgungssatzung des Verbandes. Auch Betriebe, deren Abfälle mit Hausmüll vergleichbar sind, fallen darunter.
Die Anmeldung können Sie ganz einfach per Post, Fax oder online erledigen. Nutzen Sie dafür das Formular „Anmeldung“ in unserem Formularservice