Wenn Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in unserem Verbandsgebiet haben, informieren Sie sich bitte in der Rubrik Gebühren für Wohngrundstücke über die betreffenden Abfallgebühren.
Wenn Sie ein Erholungsgrundstück in unserem Verbandsgebiet besitzen, informieren Sie sich bitte in der Rubrik Gebühren für Erholungsgrundstücke über die betreffenden Abfallgebühren.
Die Abfallgebühr für Wohngrundstücke setzt sich aus einem personenbezogenen Grundbetrag, einer behälterbezogenen Entleerungsgebühr sowie einer Behältermietgebühr zusammen.
Im Grundbetrag enthalten sind u.a. die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll, Altpapier, Altmetall, Schadstoffen, illegal abgelagerter Abfälle, die Abholung von Elektro- und Elektronikgroßgeräten sowie die Verwaltungsaufwendungen.
Für jede auf einem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldete Person (unabhängig vom Alter) beträgt der Grundbetrag 20,40 € im Jahr.
Die Entleerungsgebühr setzt sich zusammen aus den Kosten für das Einsammeln und Befördern und der Entsorgung des Abfalls. Er richtet sich nach der Größe des Abfallbehälters und deren Entleerungshäufigkeit. Unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme werden je Abfallbehälter und Kalenderjahr mindestens 4 Entleerungen (Mindestentleerungen) berechnet.
Die Erfassung der Behälterentleerungen erfolgt über das Identsystem. Die Gebühr wird für das gesamte Grundstück erhoben. Sie können die Höhe Ihrer Abfallgebühren selbst beeinflussen, wenn Sie Ihren Abfallbehälter nur dann zur Entleerung am Straßenrand bereitstellen, wenn er wirklich voll ist.
Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von | Entleerungsgebühr je Entleerung |
---|---|
80 Liter | 2,70 € |
120 Liter | 3,60 € |
240 Liter | 5,70 € |
1.100 Liter | 23,10 € |
Die Behältermietgebühr umfasst die Aufwendungen für die Bereitstellung, Wartung und Instandhaltung von Restabfallbehältern zur Aufnahme von Abfällen aus privaten Haushalten.
Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von | Behältermietgebühr/Jahr |
---|---|
80 Liter | 4,80 € |
120 Liter | 5,40 € |
240 Liter | 8,40 € |
1.100 Liter | 72,60 € |
Die Schließgebühr beträgt 126,00 €/Jahr je Schlüsselsatz.
Wenn Sie Ihren Abfallbehälter (Restabfallbehälter und Papierbehälter) nicht selber zur Entleerung bereitstellen wollen, können Sie einen Holservice beantragen. Für Abfallbehälter, für die der Holservice für den Transport von ihrem Standplatz bis zum Fahrbahnrand und zurück in Anspruch genommen wird, werden zusätzlich folgende Gebühren erhoben:
Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von | Transportweg einfache Entfernung vom Standplatz zum Fahrbahnrand | Gebühr für den Holservice je Transport und Behälter |
---|---|---|
80 l bis 240 l | bis einschließlich 15 m | 1,75 € |
80 l bis 240 l | über 15 m bis einschließlich 50 m | 3,85 € |
1.100 l | bis einschließlich 15 m | kostenfrei |
1.100 l | über 15 m bis einschließlich 50 m | 5,90 € |
Ausführliche Informationen zu den Gebühren finden Sie in unserer Abfallgebührensatzung. Formulare für An- bzw. Änderungsmeldungen und den Antrag für den Holservice finden Sie in unserem Formularservice.
Die Veranstaltungsgebühr wird für die Entsorgung der auf Festen, Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen anfallenden Abfälle erhoben. Die Gebühr umfasst die Aufwendungen für die Gestellung, einmalige Entleerung und Abholung der Abfallbehälter.
Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von | Veranstaltungsgebühr |
---|---|
120 Liter | 43,60 € |
240 Liter | 45,70 € |
1.100 Liter | 63,10 € |
Die Abfallgebühr für die Hausmüllentsorgung von Erholungsgrundstücken beträgt für jedes Grundstück 27,00 € im Jahr.
Bei der Berechnung der Gebührenhöhe für Erholungsgrundstücke wurde bereits berücksichtigt, dass diese Grundstücke in der Regel nur in den Sommermonaten, und auch dann nur an wenigen Tagen genutzt werden. Es ist davon auszugehen, dass Restabfälle im Allgemeinen nicht zu vermeiden sind. Auch wenn Pflanzenreste auf dem Grundstück kompostiert werden, sind weitere Abfallarten zu entsorgen, für deren Beseitigung der SBAZV als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig ist.
In der Abfallgebühr sind eine Reihe von Leistungen enthalten, u. a. die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll, Altpapier, Altmetall, Schadstoffen, illegal abgelagerter Abfälle, die Abholung von Elektro- und Elektronikgroßgeräten sowie die Verwaltungsaufwendungen. Sie berechtigt zum kostenlosen Bezug von 5 zugelassenen Abfallsäcken (vom SBAZV) oder zu 4 Entleerungen eines 80 l Abfallbehälters bzw. 3 Entleerungen eines 120 l Abfallbehälters.
Die Entleerungsgebühr für jede weitere Entleerung bestimmt sich nach der Anzahl und der Größe des vorgehaltenen Abfallbehälters sowie nach der Häufigkeit der Leerung. Sie beträgt je zusätzliche Entleerung eines Abfallbehälters mit:
80 l Fassungsvermögen | 2,70 € |
120 l Fassungsvermögen | 3,60 € |
Die Gebühr für einen zusätzlichen zugelassenen Abfallsack beträgt 3,00 €. Die Abfallsäcke erhalten Sie bei den entsprechenden Vertriebsstellen des Verbandsgebietes.
Seit 2023 erhalten Sie nur noch einmal im Jahr einen Bescheid über Ihre Abfallgebühren für den Grundbetrag, die Behältermiete und die voraussichtlichen Behälterentleerungen im laufenden Kalenderjahr.
Die vom Verband erhobenen Abfallgebühren bilden die Grundlage für eine saubere, umweltgerechte und gut organisierte Abfallentsorgung. Die für die Abfallentsorgung anfallenden Gebühren sind kostendeckend kalkuliert. Der Verband als öffentlich-rechtlicher-Entsorgungsträger darf keine Gewinne erwirtschaften.
Bei den Erholungsgrundstücken bleibt es wie bisher bei einem Zahlungstermin. In der Abfallgebühr für Erholungsgrundstücke ist der kostenlosen Bezug von 5 zugelassenen Abfallsäcken oder 4 Entleerungen eines 80 l Abfallbehälters bzw. 3 Entleerungen eines 120 l Abfallbehälters enthalten. Der Wertcoupon für die zugelassenen Abfallsäcke, wenn kein Abfallbehälter genutz wird, befindet sich auf der letzten Seite am unteren Ende des Gebührenbescheides. Er ist mit einem Wasserzeichen versehen und somit fälschungssicher. Der Wertcoupon kann in den Vertriebsstellen gegen 5 zugelassene Abfallsäcke getauscht werden.
(1) Postanschrift des Gebührenpflichtigen oder des Zustellbevollmächtigten (z. B. Hausverwaltung)
(2) Objekt-Nr.: Eineindeutige Nummer des angeschlossenen Entsorgungsgrundstückes (ehemals Gebührenbescheidnummer)
(3) für Objekt: Adresse des angeschlossenen Grundstückes, für das der Gebührenbescheid gilt.
(4) Zahlungshinweise: Übersicht über die Abschlagszahlungen, das jeweilige Fälligkeitsdatum, die Höhe des Betrages, sowie die Bezahlmöglichkeiten.
Sie erhalten für die zweite Zahlung keine gesonderte Zahlungsaufforderung!
Wir empfehlen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, so kann keine Zahlung versehentlich vergessen werden und es kommt nicht zum unnötigen Mahnverfahren.
(5) Festsetzung der Abfallgebühren: Die Abfallgebühren werden je Gebührenart festgesetzt. Für Wohngrundstücke setzten sich die Abfallgebühren aus Grundbetrag je Person (a), Entleerungsgebühr (b) und Behältermietgebühr (c) zusammen, ggf. werden zusätzliche Gebührenarten wie Holservicegebühr o. ä. aufgeführt.
(6) Festsetzung der Abfallgebühren für 2023: Mit dem Abfallgebührenbescheid 2023 wurden Sie zur Zahlung einer Vorauszahlung auf die Entleerungsgebühr 2023 aufgefordert. Die tatsächliche Anzahl der Entleerungen im Jahr 2023 wurde mit dem Chipsystem ermittelt und jetzt nach Ablauf des Jahres wird die endgültige Entleerungsgebühr (b) festgesetzt. Änderungen der Personenzahl (a) oder der Behälteranzahl bzw. Behältergröße (c) im Jahr 2023 werden hier ebenfalls berechnet. Nach Verrechnung der mit dem Abfallgebührenbescheid 2023 geforderten Vorauszahlung ergibt sich gegebenenfalls eine Nachforderung bzw. Gutschrift, die bei der Festsetzung der Abfallgebühren für 2024 berücksichtigt ist.
(7) Festsetzung der Abfallgebühren für 2024: Bei der Berechnung der Vorauszahlung auf die Entleerungsgebühr für 2024 wird die Anzahl der im Jahr 2023 in Anspruch genommenen Entleerungen zu Grunde gelegt. War das Grundstück im Vorjahr nicht an die Abfallentsorgung angeschlossen, wird die Entleerungsgebühr in Höhe der Hälfte der Anzahl der im Kalenderjahr möglichen Entleerungen erhoben.
(8) Berechnung der Abschlagszahlungen: Der Gesamtbetrag der Abfallgebühren wird durch zwei Raten geteilt. Sofern sich aus der Abrechnung von 2023 eine Gutschrift oder eine Nachforderung ergibt, wird dieser Betrag mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet (die genauen Zahlungen und Fälligkeiten finden Sie auf Seite 1 des Gebührenbescheides).
ACHTUNG: Änderungen (z. B. in Bezug auf die Personenanzahl) müssen unverzüglich mitgeteilt werden - online, per Fax oder Brief (nicht telefonisch). Die Verrechnung erfolgt dann mit dem Abfallgebührenbescheid im folgenden Jahr. Eine Ausnahme ist die Abmeldung bzw. der Eigentümerwechsel (z. B. durch Grundstücksverkauf) – hier erfolgt die Abrechnung zeitnah.