Privatkunden
Jeder Eigentümer eines im Gebiet des Verbandes liegenden Grundstückes ist verpflichtet, dieses an die Abfallentsorgung des Verbandes anzuschließen. Diese Anschlusspflicht schreibt das Brandenburgische Abfallgesetz und die Abfallsatzung des SBAZV vor.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in unserem Verbandsgebiet haben, informieren Sie sich bitte in der Rubrik Wohngrundstücke über die betreffenden Leistungen, Gebühren usw.
Wenn Sie einen Nebenwohnsitz in unserem Verbandsgebiet besitzen, informieren Sie sich bitte in der Rubrik Erholungsgrundstücke über die betreffenden Leistungen, Gebühren usw.
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