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Abfallratgeber für Haushalte und Gewerbe

Die rechtlichen Grundlagen des SBAZV sind im Brandenburger Abfallgesetz sowie im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz festgelegt. Gemäß dieser Regelungen ist der SBAZV der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und damit zuständig für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten. Gesetzlich festgelegt ist auch, dass jedes Grundstück an die Abfallentsorgung angeschlossen sein muss.

Was gehört wohin?
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie hierzu im

Die im Haushalt anfallenden Abfälle werden in die folgenden Kategorien eingeteilt:

Um über eine Abfallkategorie die gewünschte Information zu erhalten, klicken Sie bitte auf die entsprechende Abfallart.





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