Neukunden

Jeder Eigentümer eines im Gebiet des Verbandes liegenden Grundstückes ist verpflichtet, dieses an die Abfallentsorgung des Verbandes anzuschließen (§ 5 der Abfallentsorgungssatzung des SBAZV). Diese Anschlusspflicht schreibt das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz vor. Die Entsorgung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle unterliegt ebenfalls dieser Anschlusspflicht.

Die Anmeldung kann per Post oder Fax erfolgen. Um Ihnen die Anmeldung zu erleichtern, können Sie hierfür das Formular Anmeldung, das Sie in unserem Formularservice finden, nutzen. Auch für die Mitteilung von Änderungen oder Eigentümerwechsel finden Sie die entsprechenden Formulare.

An-, Um-, Änderungs- und Abmeldungen sind nur in schriftlicher Form möglich.

Auslieferung der Behälter an Neukunden

Die Abfallbehälter werden innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung beim SBAZV ausgeliefert und vor dem Grundstück bereitgestellt. Mit dem Abfallbehälter wird Ihnen auch ein 240 Liter Papierbehälter für die Entsorgung von Altpapier zur Verfügung gestellt. Damit der SBAZV die Abfallbehälter dem Nutzer eindeutig zuordnen kann, bitten wir darum, das Grundstück mit Name, Straße und Hausnummer zu kennzeichnen, sofern dies noch nicht erfolgt sein sollte. 

Über die Gebühren informieren Sie sich bitte unter dem Menüpunkt Gebühren oder auch in unserer Abfallgebührensatzung.

Über die Leistungen informieren Sie sich bitte unter dem Menüpunkt Leistungen oder auch in unserer Abfallentsorgungssatzung.